Erstellt am 19.07.2021 um 09:35 Uhr von Kjarrigan
§ 3 (1) Entgeltfortzahlungsgesetz
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Erstellt am 19.07.2021 um 12:56 Uhr von Relfe
krank - fit - krank
das muß der Arzt entscheiden, ob die 2. AU als Verlängerung der 1. AU anzusehen ist, weil es immer noch dieselbe Erkrankung ist oder ob es eine neue Erkrankung ist und er eine neue Erstbescheinigung ausstellt.
Als AN würde ich eine neue Erstbescheinigung bevorzugen, weil sieht schon doof aus, wenn man nachträglich durchgehend krank war, aber an den freien Tagen nicht erstmal als gesund gegolten hat. (ist aber nur meine Meinung)