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Geltungszeitraum Betriebsvereinbarungen

S
Sister
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

folgendes Problem: In unserer Firma wurde vor einigen Jahren eine Betriebsvereinbarung verfasst, bei welcher der Geltungszeitraum unseres Erachtens nicht ganz eindeutig formuliert ist:

"Diese BV gilt für X Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Danach kann sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden."

Ist diese Formulierung denn so richtig? Was ist zu tun?

Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

F
Forentroll

23.06.2010 um 09:14 Uhr

@ Sister wie da steht, X Jahre kann sie nicht gekündigt werden und danach läuft sie so lange bis die BV gekündigt wird + drei Monate zum Monatsende.

Was beabsichtigst du??? Willst du sie nicht mehr??? Willst ud sie behalten???

B
bubie

23.06.2010 um 10:37 Uhr

es ist weder hinsichtlich der laufzeit noch zur kündigungsfrist irgendwas im gesetz festgelegt, siehe auch hier: http://www.verlag-dbr.de/anhaenge/sonstige_anhaenge/Die%20Betriebsvereinbarung%20Leseprobe.pdf?PHPSESSID=ad7280356e1f7180e92bce037cb8d9f8

mfg bubie

R
rkoch

23.06.2010 um 11:05 Uhr

Ich glaube Sister bezieht sich auf den Satz "gerechnet ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens", und stellt sich die Frage, wann die BV in Kraft getreten ist....

BVs treten i.d.R. mit Unterzeichnung in Kraft. Schau also einfach, mit welchem Datum diese abgeschlossen wurde. Soll die BV zu einem abweichenden Termin in Kraft treten, muss das in der BV explizit so festgelegt werden. Oft findet man auch eine Pauschalklausel wie "Diese BV tritt mit Unterzeichnung in Kraft", wobei diese Klausel eigentlich Unsinn ist da das immer so ist.

R
rainerw

23.06.2010 um 11:37 Uhr

@rkoch Ich denke mal das sich Sister eher auf den Satz: "Danach kann sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.\" bezieht. Wenn man dann noch im erstens Satz liest:"\"Diese BV gilt für X Jahre, ist das ganze ein wenig unglüglich ausgedrückt.

@Sister Der 2. Satz heißt dann eigentlich nichts anderes,als wie, das diese BV in dem Zeitraum seiner Gültigkeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann. Beispiel: Die BV ist gültig vom 01.01.2001- 01.01.2010 und einer der Beiden Seiten will am 15. 03. 2005 diese BV kündigen, so gilt die Kündigung erst ab dem 01.04 2005 und die BV läuft dann man 31.07.2005 aus. Ab dem 01.08.2005 hättet ihr keine BV mehr.Kündigt aber keine der Beiden Seiten diese BV so endet sie automatisch am 01.01.2010 um 24:00 Uhr und ihr seit am folgetag ohne BV. Außnahme hier: Es ist eine erzwingbare BV. Diese hätte dann solange nachwirkung bis man sich auf eine Neue geeinigt hat.

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 12:17 Uhr

rainerw, das ist so nicht ganz richtig.

"Diese BV gilt für X Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.< Wenn sie am 1.1.10 unterschrieben wurde und 5 Jahre gelten soll, kann sie bis zum 31.12.15 erst einmal nicht gekündigt werden.

Danach kann sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden." Ab dem 31.12.15 kann sie dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Du hast wohl das Wörtchen danach übersehen;-)

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