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Erst Corona-Impfung, dann krank!

A
Andrea76
Jul 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Vorfall: meine Kollegin hatte einen Corona-Impftermin erhalten. Also unverschuldet. Dann ging sie arbeiten, brach diese jedoch ab, weil es ihr immer schlechter ging. Der Vorgesetzte wurde informiert. Nächsten Tag wurde sie rückwirkend ab Impftag krankgeschrieben, weil Fieber und Co. auf die Impfung zurück zu führen waren. Problem: lt. BV müssen Arztbesuche vor- oder nachgearbeitet werden, oder es gibt Überstundenabzug. Trotz der AUB wurde ihr nun diese Std. abgezogen. Ist das korrekt??? Gilt die AUB in diesem Fall nicht für den ganzen Tag, steht ja keine Uhrzeit drauf? Bitte kein Vergleich mit dem Thema " Lohnfortzahlung". Es geht um die abgezogene Minusstunde. Danke schön!!!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

19.07.2021 um 02:08 Uhr

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rtjum

19.07.2021 um 09:51 Uhr

da kann ich dem celestro nur zustimmen. Die BV kann doch dafür auch gar nicht gelten, denn die Kollegin ist doch erst einen Tag später also als sie schon krank war zum Arzt gegangen. Die BV würde ich als BR sofort kündigen wollen.

R
Relfe

19.07.2021 um 10:08 Uhr

die BV meint bestimmt Arztbesuche, die auch nach der Arbeit hätten erfolgen können, also planbare Vorsorgeuntersuchungen z.B. jährlich Zahnkontrolle Arztbesuche die dringend notwendig oder eben nicht zu einer anderen Zeit möglich sind, können davon nicht betroffen sein, das wäre ja ein Widerspruch in sich. --> der MA hat sich zwar gerade das Bein gebrochen, aber wenn er jetzt sofort damit zum Arzt geht, dann muss er die Stunden nacharbeiten, damit kann er auch nach Feierabend noch zum Arzt gehen? Du schreibst der MA hat eine AU-Bescheingung vom Arzt vorgelegt, dann ist das sowieso mit der BV hinfällig, weil dann die Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungsgesetz) eintritt. Die Stunden die der MA schon gearbeitet hatte, bekommt er nicht gutgeschrieben, muss aber auch nichts nacharbeiten. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html

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