Erstellt am 22.06.2010 um 22:00 Uhr von Onkelchen
Hi,
sprecht die Kollegin erst mal in einer Sitzung auf die Vorwürfe an und macht ihr klar dass solche Vorgehensweisen nicht mit ihrer Tätigkeit als BRin zu vereinbaren sind.
Seid euch aber dessen bewusst dass solche Anschuldigungen starker Tobak sind und, zu Unrecht ausgesprochen, eine Belastung der zukünftigen Zusammenarbei darstellen.
Ist die Sachlage klar und die Kollegin bessert sich nicht kann der BR sie auch aus dem Gremium ausschließen ( siehe dazu auch hier: http://www.kanzlei-popp.de/info_betriebsrat_04.html ).
Gruß Onkelchen
Erstellt am 23.06.2010 um 08:59 Uhr von rkoch
kleine Korrektur zu Onkelchen:
....und die Kollegin bessert sich nicht kann der BR sie auch VOM ARBEITSGERICHT aus dem Gremium ausschließen LASSEN. (§23 (3) BetrVG)
Der BR alleine hat dies Macht natürlich nicht.
Weiterhin:
> was macht man mit einer kollegin die sich offentsichtlich nur in den betriebsrat wählen lassen hat um den kündigungsschutz zu geniessen.
Woraus leitest Du das ab? Nimmt sie nicht an Sitzungen teil, weigert sie sich BR-Arbeit zu machen?
> sie hat gleich nach der ersten sitzung unseren chef auf dinge angesprochen die
> eigentlich zur verschwiegenheit des betriebsrates gehören.
Das ist so klar gar nicht.... Die Sitzungen des BR sind nicht öffentlich, ein VERSCHWIEGENHEITSGEBOT für BRM gibt es im BetrVG aber nicht (mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen und persönlichen Informationen). Ein BR kann offen über seine Tätigkeit als BR reden, solange er damit nicht GEGEN den BR arbeitet. Somit kann es ein Verstoß gegen seine Pflicht als BRM sein, wenn er z.B Verhandlungsstrategien gegenüber dem AG ausplaudert und damit dem BR schadet oder andere BRM defamiert und damit dem Ansehen des BR schadet. Solange dem BR kein Schaden durch das Gesagte entsteht kann ein BRM offen reden.
> sie setzt andere mitarbeiter unter druck damit sie auf ihre stunden kommt u.s.w
Tut sie das als BRM oder als AN, und wenn sie es als BRM tut, was genau aus ihrem BR-Amt nimmt sie zum "unter Druck setzen" her? Mir fällt da spontan kein Fall ein, wie ein BRM durch sein Amt andere Kollegen unter Druck setzen könnte...... Wenn sie es einfach tut, weil das ihre Natur ist ohne ihr Amt als Druckmittel zu benutzen, dann kann ihr das als BRM nicht angelastet werden, sondern nur als Mensch.
Insbesondere stört mich der Satz "auf ihre Stunden kommt".... Was soll das bedeuten? Der AN hat während der AZ seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Arbeit muss er sich nicht besorgen, das ist Aufgabe des AG. Wenn der AG keine Arbeit anbietet kommt er in Annahmeverzug und ich sitze meine Stunden einfach ab. In wie fern kann unter dieser Prämisse dieser Satz verstanden werden?
Insofern sehe ich momentan keine Chance für ein Verfahren nach §23.
Erstellt am 23.06.2010 um 10:50 Uhr von betriebsratten
In § 82 Abs. 2 BetrVG besonders hervorgehoben ist das Recht des Arbeitnehmers zu verlangen, daß
• ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird,
• mit ihm die Beurteilung seiner Leistung erörtert wird,
• mit ihm die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung erörtert werden.
Er kann bei diesen Erörterungen ein Betriebsratsmitglied (seines Vertrauens) hinzuziehen. Dieses hat über den Inhalt des Gesprächs Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Arbeitnehmer entbindet das Mitglied des Betriebsrats von der Schweigepflicht (§ 82 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ). Die Schweigepflicht zielt auf den Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers ab. Sie gilt auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Betriebsrats! Verstöße gegen die Schweigepflicht können auf Antrag des Arbeitnehmers nach § 120 Abs. 2 BetrVG bestraft werden.
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 23.06.2010 um 21:38 Uhr von CVplondi
@rkoch
wir werden nach stunden bezahlt... das heißt sie hat 160 stunden laut AV will aber mehr da sie dann auch mehr stunden einreichen kann...hast du eben 200 stunden gearbeitet bekommst du auch das geld dafür....und so werden dann eben die leute die sich schnell einschüchtern lassen, mit der aussage ich bin ja im BR und will nur helfen...
Erstellt am 23.06.2010 um 22:49 Uhr von peters
@CVplondi
ich verstehe immer noch den Zusammenhang nicht. Wenn die Kollegin mehr Stunden haben will, muss sie einfach mehr arbeiten. Sie bekommt nicht mehr Stunden auf ihr Konto, indem sie Andere unter Druck setzt. Oder wie ist das zu verstehen ?
@betriebsratten,
wo in dieser Frage war die Rede von einem Gespräch nach §82 ?
Erstellt am 24.06.2010 um 00:57 Uhr von rainerw
@peters
Ich könnte mir vorstellen das CVplondi hier Gruppenarbeit meint. Wenn das besagte BRM dann da auch noch Gruppenleiter oder Vorarbeiter ist kann man bei der heutigen Angst vor Arbeitslosigkeit andere Kollegen schon psychisch unter Druck setzen. Sei es ebend unter der Funktion des Vorgesetzten oder aber auch als BRM. Versprechungen über bessere Arbeitsbedingungen oder mehr Lohn ist da nur ein Beispiel.
@CVplondi
In gewisser Weise könnte man schon sehen das sie ihr BR Amt dazu benutzt. Dies jedoch werdet ihr wohl kaum nachweisen können. Zum einem weil die MA eh schon alle eingeschüchtert sind (solte mich nicht wundern wenn es sich hier um ein Leiharbeitsunternehmen handelt) und zum anderem weil dieses BRM jederzeit behaupten wird das es nichts versprochen hat, sondern nur geäußert hat das es sich für diese oder jene Belange einsetzen wird.
Ich würde hier Vorschlagen ein Informationsblatt auszuhängen in dem ihr klar legt das die MA nicht einfach Überstunden machen dürfen. Diese müssen erst vom Arbeitgeber beim Betriebsrat beantragt werden. Nachzulesen ist die übrigens auch im § 87 BetrVG.
So habt ihr dem BRM erst mal ein Zahn gezogen. Desweitern informiert die MA daüber das immer das gesmmte Gremium über Dinge mit entscheidet und nicht nur ein BRM. Dies kann man auch in einer Betriebsversammlung vortrefflich machen.
Erstellt am 24.06.2010 um 12:34 Uhr von rkoch
@CVplondi
> das heißt sie hat 160 stunden laut AV will aber mehr da sie dann auch mehr stunden
> einreichen kann...hast du eben 200 stunden gearbeitet bekommst du auch das
> geld dafür....
Gefääääährlich.....
Ich als AG würde mir diese Sache ganz genau anschauen. Kein AN kann sich selbst Arbeit zuschustern und dann Überstunden machen. Bei BRM wirds noch wackliger: BRM machen neben der Arbeit auch noch BR-Arbeit und der AG hat die BRM dafür freizustellen. BR-Arbeit ist erstmal grundsätzlich niemals Überstunden (§37 BetrVG). Das hintenrum zu umgehen, indem ich BR-Arbeit während meiner normalen Arbeitszeit mache und dann entsprechend länger Arbeite ist ebenfalls ohne weiteres nicht zulässig. So lasse ich mir ja die BR-Arbeit zusätzlich bezahlen. Naja, solange der AG dabei zuschaut.... Aber auch hier: Unterstützung für rainerw: Mehrarbeit NUR mit Zustimmung des BR!
Erstellt am 24.06.2010 um 21:35 Uhr von CVplondi
@rkoch
ich erkläre das mal mit den stunden...
wir arbeiten im empfang eines KH das 24 stunden besetzt ist...sind 30 frauen auf 4 empfänge verteilt... so jeder hat ne bestimmte stunden zahl vom AG eingeteilt....die kollegen werden dann so lange besabbelt bis sie schichten abgeben beim AG wird es dann so gedreht das die kollegen das so wollten...zusätzlich hat sie dann ja noch die BR-std....
also wie soll man sich verhalten??
habe den kollegen geraten ein Gespräch mit dem AG zu führen...aber einige trauen sich nicht weil sie einen zeitvertrag haben und die besagte kollegin einen festvertrag. dann ist sie noch in der gewerkschaft und bei uns im BR.
ALSO was tun?? kann ja nicht zum AG gehen und sagen schmeiß die raus!!!!!
Erstellt am 24.06.2010 um 23:46 Uhr von rainerw
CVplondi
ALSO was tun?? kann ja nicht zum AG gehen und sagen schmeiß die raus!!!!!
Das nicht gerade. Aber ihr könnt zum AG gehen und dem AG sagen das ihr es für die Zukunft unbedingt für erforderlich haltet eure Mitbestimmungsrechte bezügl. der Verteilung der Arbeitszeiten und der Schichtgestaltung in bis hin zur Einteilung der einzelnen MA ind den jeweiligen Schichten in Anspruch nehmt. Das heißt dann kurz und knapp: Wir nehemen teil an der Dienstplangestaltung. Eine jeweilige Änderung der Dienstpläne und der einzelnen MA unterliegt dabei der Mitbestimmung und ist vorher beim BR zu beantragen.
Erstellt am 25.06.2010 um 14:00 Uhr von Waschbär
@CVplondi,
Ich würde mal anfangen über eine BV nach zu Denken.
ansonsten schönes seminar besuchen richtung komunikation, ggf hat die BR ja was was du nicht hast....