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Sind diese zwei Personen in der Sozialauswahl vergleichbar?

S
StarterSet
Jan 2018 bearbeitet

Es soll eine Stelle abgebaut werden: Wir haben zwei Personen mit gleicher Ausbildung. Eine Person arbeitet als Einkäuferin und eine zweite im Bereich der Betriebsleitung. beide haben die gleiche Lohngruppe und die gleiche Stundenzahl. Im Vertrag steht, dass jede im kaufmännischen einsetzbar ist. Sind diese zwei Personen in einer Sozialauswahl vergleichbar?

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Community-Antworten (2)

L
lolli

23.06.2010 um 12:01 Uhr

vielleicht hilft Dir das weiter, wenn nicht google gib Sozialauswahl ein.

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist eine an sich aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Kündigung trotzdem unwirksam, wenn der Arbeitgeber zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchzuführen hatte und der Arbeitgeber die Sozialauswahl gar nicht oder falsch getroffen hat.

P
paula

23.06.2010 um 13:22 Uhr

die Sozialauswahl ist hochkomplex. Daher reichen die hier genannten Angaben auf keinen Fall aus.

eigentlich kann Euch da nur ein kompetenter Anwalt helfen der die konkreten Gegebenheiten kennt

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