Bei Krankheit des Kindes kann ein/e Arbeitnehmer/in
sich "auf das Kind Krankschreiben lassen".
Jedem AN stehen hierfür 10 Tage zur Verfügung,
und auch dem anderen Elternteil stehen 10 Tage zur Verfügung.
Frage: Was macht der / die AN wenn diese 20 Tage nicht ausreichen....
a) was passiert mit dem Arbeitsentgelt........
b) kann muß sich das Elternteil an ein Amt wenden...