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Was ist "angemessene Kleidung" bei einer Servicekraft?Was ist ordinär?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um eine Arbeitnehmerin, bereits seit 10 Jahren im Unternehmen als Servicekraft (Eindecken für Veranstaltungen, Bewirtung für Gäste des Hauses etc.) tätig, welche nach Ansicht Ihrer direkten Vorgesetzten nicht angemessen (ordinär) gekleidet sei. Diese Anschuldigungen kamen erst nach einem Disput in Sachen Urlaub im letzten Jahr hoch. In der Urlaubsgeschichte hat die Arbeitnehmerin Einsicht gezeigt und klein bei gegeben. Sie hat nun nach § 84/85 BetrVG das Beschwerderecht ausgeübt. Im Betriebsrat ist die Meinung über die Berechtigung dieser Beschwerde zweigeteilt. Ich halte sie für berechtigt und würde gerne weiter vorgehen. Gespräche diesbezüglich wurden bereits mehrfach mit der Personalleitung und der Vorgesetzten geführt. Eine Dienstkleidung war mal angedacht, wurde aber wieder verworfen. Meines Erachtens nach geht es hier nicht wirklich um die Kleidung, denn diese ist zwar knapp aber dennoch bedeckend (kein groser Ausschnitt, lediglich enge Röcke oder Hosen werden getragen). Sondern eher darum, diese Mitarbeiterin los zu werden, da sie nämlich nicht immer klein bei gibt, nicht immer diplomatisch ist und gerne sagt was sie denkt. Der gute Wille wurde bereits gezeigt, indem sie sich bereits 2 schwarze Hosenanzüge extra für stattfindene Veranstaltungen mit Bewirtung gekauft hat. Eine Übernahme dieser Kosten erfolgte nicht.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

  1. Wenn keine Dienstkleidung gestellt wird, kann der Arbeitgeber die Kleidung vorschreiben?
  2. Wenn ja, wie sieht es dann mit der Übernahme der Kosten aus? Solch eine Kleidung könnte nämlich grundsätzlich auch privat getragen werden; wobei diese Arbeitnehmerin sagt, sie würde die vorgeschriebene Kleidung (kurzärmelige schwarze Blusen und lange weite Hosen) privat nie tragen.
  3. Ist hier die Ordnung des Betriebes nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betroffen (da es ja nur die eine Arbeitnehmerin betrifft).
  4. Bleibt bei Uneinsichtigkeit des Arbeitgebers die Streitigkeiten beizulegen dann nur der Weg zur Einigungsstelle?
4.07106

Community-Antworten (6)

V
viktor

04.05.2006 um 17:33 Uhr

Ich denke, was ordinär ist oder nicht, ist sicherlich fließend (schade, das man keine Fotos ins Forum stellen kann). Da kann man mit Scherheit keine Aussage aus der Ferne treffen.

Wenn keine Dienstkleidung aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist, kann diese der AG auch nicht anordnen. Vom Grundsatz her kommt hier tatsächlich die Mitbestimmung ins Spiel. Selbst wenn hier oberflächlich betrachtet nur eine Arbeitnehmerin betroffen zu sein scheint, kann der BR ja trotzdem zu dem kollektiven Schluss kommen, dass der AG offenbar Maßstäbe an die Kleidung der AN stellt. Das berechtigt allemal, diesen Fall aufzugreifen und mit dem AG zu diskutieren. Einem einzelnen AN bestimmte Kleidung vorschreiben zu wollen, würde aus meiner Sicht in die Möglichkeit der persönlichen Entfaltung in unzulässiger Weise eingreifen. (wenn hier nicht tatsächlich Sitte und Anstand in Gefahr geraten)

Ein Fall für das Beschwerderecht ist es aus meiner Sicht allemal. Schließlich treffen hier Interessen zusammen, die geklärt werden müssen.

N
NICK

04.05.2006 um 18:34 Uhr

Hallo viktor, danke für Deine Stellungnahme. Wir haben heute nochmal mit der verantwortlichen Vorgesetzten gesprochen. Sie kam zeitgleich auf unseren Vorsitzenden zu, während ich noch mit der Mitarbeiterin sprach. Wir haben der Vorgesetzten nun klar gemacht, dass sie keine rechtlichen Schritte (was sie tatsächlich erwägte) einleiten könne. Zudem haben wir auch nochmal auf die Möglichkeit der Dienstkleidung angesprochen, was die Servicekräfte ja bereits befürwortet hatten. Steht aber wohl nicht mehr zur Debatte. Somit ist wohl erst mal Ruhe im Karton. Bedauerlicherweise wohl nicht allzulang (meine Vermutung). Denn es gab bereits eine Abmahung wegen Zuspätkommens. Und daran wird die Vorgesetzte sich nun wohl hochziehen, da sie die Mitarbeiterin vermutlich "loswerden" möchte. Bleibt der Mitarbeiterin dann nur noch sich"korrekt" , d.h. pünktlich zu verhalten. Mal schauen was draus wird. Ich habe der Mitarbeiterin bereits geraten, bei der Aufforderung durch die Vorgesetzte die Tür zu schliessen, nicht mehr ohne den Betriebsrat ein Gespräch mit ihrer Vorgesetzten zu führen. Das kann nur zu ihrem Nachteil ausgehen.

B
Benno_BRB

05.05.2006 um 13:18 Uhr

Gut Nick! Wirklich klasse. Wir sollten auch solch einen BR haben. Na ja mal sehen ob ich da was machen kann. Nächste Woche sind wir da schlauer! Wenn Die Vorgesetzte so explizit auf die (selbsterlassenen?) Vorschriften pocht, dann könntet Ihr ja ebenso genaues Augenmass bei der msetzung bestehender Gesetze und Regelungen erlassen. Ausserdem würde ich hier als BR ein Mobbingverhalten vermuten und gegebenenfalls rechtliche Schritte erwägen! Denn vor Mobbing ist man nie gefeit und Beweise sind schwer zu sammeln, weshalb der gemobbte AN vom Gesetzgeber da schon ziehmlich rechtsicher gestellt wurde.

Benno

L
Leymann

05.05.2006 um 13:26 Uhr

Es ist eine Unverschämtheit gegenüber allen Mobbingopfern wie leichtfertig in der Öffentlichkeit der Begriff "Mobbing" verwendet wird.

Die Aufforderung pünktlich zur Arbeit zu erscheinen ist definitiv kein Mobbing!

Solche Menschen wie Benno_BRB machen aus Mobbingopfern ein weiteres Mal Opfer!

Pfui!

K
Kölner

05.05.2006 um 23:16 Uhr

@Leymann Fahr' mal rechts ran. Du dramatisierst die Äusserung von Benno_BRB in ebenfalls u n e r t r ä g l i c h e r Art und Weise. Damit tust Du keinem Mobbingopfer einen Gefallen - im Gegenteil!

Achja, bevor da eine falsche Vorstellung aufkommt: Ich weiss was mobbing ist!

B
Benno_BRB

09.05.2006 um 20:07 Uhr

Watt? Wer bist Du denn?

Leymann!

Nur zu mit Deiner Theorie! Imma ruff uffs Maul wird schon irjiendwann helfn, wa?!

Ich bin seit nunmehr 11 (!!) Jahren sehr ungern gesehen in meiner Firma und es gehen z.B. ALLE!! Weiterbildungsmassnahmen an mir vorbei. Ich muss mir jeden Tag unsachliche und persönlichkeitsdiffamierende Wörter (manchmal sind sogar studierte Leute fähig in ganzen Sätzen zu reden!) an den Kopf werfen lassen. Wenn Du also meinst Dich hier als ein Opfer sehen zu wollen, dann werde nicht zum Täter sondern lies genauer durch was hier gepostet wird!!!!!!!! Hilft manchmal!

Hier ging es nicht darum, dass die Kollegin wegen einer Verfehlung ihrer Pünktlichkeit abgemahnt wird, sondern darum, dass man sich hier auf Geringfügigkeiten stürzt, um sie wegen einer persönlichen Affinität, derer man sie nicht belangen kann, loszuwerden. Diese Umstände sind aus meiner Sicht sehr wohl Mobbing. Erst recht wenn sich diese Dinge widerholen. Es wurde aus dem Beitrag auch nicht deutlich, dass die Chefin sich mit den Ursachen der "Unpünktlichkeit" beschäftigt hat! Lies Dir die Antwort 26787 nochmal durch und dann frage Dich dann, ob es nicht manchmal von Vorteil ist erst zu lesen bevor ..... !? (:-@)

Noch kurz ein Satz um vielleicht auch Deine Betroffenheit herzustellen!: Du kommst 5 (FÜNF)!! Minuten zu spät (obwohl Du früh genug losgefahren bist), weil ein Fahrer eines Fahrzeugs vor Dir unachtsam war und einen Passanten angefahren hat. Du mustest nicht nur erste Hilfe leisten, hast Dir Deinen Anzug versaut, die Polizei hat Dich als wichtigsten Zeugen über Gebühr festgehalten und befragt, nein der Chef wartet auch noch mit einer Abmahnung, die er Dir ja zu Recht gibt, denn DU bist ja NICHT pünktlich! So`n Pech aber auch?! Gestern hat er Dir gesagt Deine Kleidung sei unangemessen und hat vom BR keine Rückendeckung bekommen Dich zu kündigen. Denn er konnte Dich noch nie riechen und sucht ja auch auf gar keinen Fall nach Gründen Dich loszuwerden. Alles ganz in Ordnung so, stimmts?

Guten Abend und Schönen Feierabend! Erwarte nicht noch eine Antwort von mir zu diesem Thema. Zumindest nicht einfach so!

Danke Kölner! Benno

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