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Urlaubssperre zum Jahresende um Rückstellungen zu vermeiden

N
NeuIchBinHier
Jul 2021 bearbeitet

Hallo,

Der Arbeitgeber verlangt von den Mitarbeitern, sämtlichen Jahresurlaub bis zum 20.12. zu nehmen. Danach soll kein Urlaub mehr genommen werden da Mitarbeiter in der Zeit häufig krank werden und dann Rückstellungen bilanziert werden müssen. Dieses Jahr sind 5 Arbeitstage zwischen den Jahren und die Mitarbeiter sollen in dieser Zeit Minusstunden machen.

Es liegt kein betrieblicher Grund vor. Es handelt sich um einen Träger der Jugendhilfe und in der Zeit ist ein sehr geringes Arbeitsaufkommen.

Der Träger hat ca. 200 Mitarbeiter und es gibt keinen Betriebsrat.

Ist das rechtens was passiert oder sollte man dagegen vorgehen? Bzw. wie?

Vielen Dank

231011

Community-Antworten (11)

R
RudiRadeberger

15.07.2021 um 17:08 Uhr

Komische Vorgehensweise.

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Übertragung ins nächste Jahr nur aus dringenden betrieblichen Gründen. §7Abs3 BUrlG

Was euer AG da eigentlich verhängt, ist eine Urlaubssperre vom 21.12.-31.12. - was grundsätzlich möglich, aber an hohe Hürden geknüpft ist.

  • besonders hoher Personalbedarf (Saisongeschäft)
  • Einhaltung wichtiger Deadlines
  • Krankheitswelle unter den Mitarbeitern
  • große unerwartete Auftragslage

Klingt nicht so, als sei das bei euch der Fall. Die Begründung mit der Rückstellung ist in meinen Augen nicht rechtmäßig.

Was du tun kannst? Nachdem ihr keinen BR habt, darf sich jeder MA an einen Anwalt wenden, würde ich sagen.

K
Kjarrigan

15.07.2021 um 17:17 Uhr

Kein BR - schlecht, weil der Kollektivrechtlich mitbestimmen könnte (ohne negative Folgen für Einzelne befürchten zu müssen)

Jeder MA kann natürlich jetzt schon seinen Urlaub beantragen, so wie es das BUrlG vorsieht. Bei Ablehnung durch den AG weitere Maßnahmen einleiten.

oder ganz einfach - BR gründen - das schafft man noch biss Dezember :)

B
BRHamburg

16.07.2021 um 06:11 Uhr

Auch wenn ich es im Grunde wie die beiden Vorredner sehe. Das Argument der Krankmeldung könnte hier dem AG durchaus in die Hände spielen. Auch das es noch genug Zeit ist um noch in diesem Jahr sein Urlaub zu bekommen spricht hier für den AG. Man sollte also schon begründen können, warum man ausgerechnet in diesem Zeitraum Urlaub machen muss. Nur zu sagen Es ist wenig zu tun (Betriebsrisiko des Arbeitgebers) dürfte zuwenig sein.

D
DummerHund

16.07.2021 um 10:33 Uhr

Kann mir hier jemand helfen in welchem Gesetzestext steht das man eine Urlaubssperre verhängen kann nur weil zu befürchten ist das zu viele Mitarbeiter krank werden könnten?

R
Relfe

16.07.2021 um 11:06 Uhr

wenn man aus der Erfahrung der letzten Jahre weiß, dass zwischen Weihnachten und Neujahr der Krankenstand auf 50% steigt und man die anderen 50% MA für den Betrieb braucht, könnte man das evt. sogar so begründen (auch wenn es dazu viel Phantasie bedarf) Aber was soll das bringen? Da kann der AG ja besser den 50% MA die frei haben wollen den Urlaub gewähren und eine Regelung treffen, das alle MA im Wechsel in den Genuss von Urlaub in der Zeit bekommen. Das Problem mit dem krank werden wird sich durch eine Urlaubssperre nicht bessern, sondern verschärfen.

D
DummerHund

16.07.2021 um 12:08 Uhr

Und wenn die Erfahrungen der letzten 2 Jahre aber im 3. Jahr nicht zutreffen? Ich halte das für ziemlich dünn. Und was ist wenn er 50% der Mitarbeiter den Urlaub gewährt, aber von den zweiten 50% Mitarbeiter krank werden? In der Regel wäre das mit den 50% ja nicht verkehrt, aber warum deklariert er hier nicht einfach Betriebsurlaub für alle für die Zeit? Das mit der Rückstellung ist einfach Lalli Fari und der AG will sich alle Optionen offen halten.

C
celestro

16.07.2021 um 13:24 Uhr

"Man sollte also schon begründen können, warum man ausgerechnet in diesem Zeitraum Urlaub machen muss. Nur zu sagen Es ist wenig zu tun (Betriebsrisiko des Arbeitgebers) dürfte zuwenig sein."

Ich empfehle Dir DRINGEND ein gründliches Studium des Bundesurlaubsgesetzes.

B
BRHamburg

17.07.2021 um 08:16 Uhr

Das von Dir mal wieder kein sinnvoller Beitrag zum Thema kommt wundert hier keinen Celestro.

E
enigmathika

22.07.2021 um 13:55 Uhr

"Man sollte also schon begründen können, warum man ausgerechnet in diesem Zeitraum Urlaub machen muss. Nur zu sagen Es ist wenig zu tun (Betriebsrisiko des Arbeitgebers) dürfte zuwenig sein."

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche andererArbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Ich lese das so, dass der AG begründen muss, warum er den Urlaub nicht gewährt, nicht andersherum.

E
enigmathika

22.07.2021 um 15:22 Uhr

"Danach soll kein Urlaub mehr genommen werden da Mitarbeiter in der Zeit häufig krank werden und dann Rückstellungen bilanziert werden müssen." nach wiederholtem Lesen habe ich es endlich begriffen: Das mit den zu bilanzierenden Rückstellungen ergibt nur Sinn, wenn die Leute, die im Urlaub sind, krank werden. Ist das so gemeint, NeuIchBinHier?

C
celestro

22.07.2021 um 23:19 Uhr

"Das von Dir mal wieder kein sinnvoller Beitrag zum Thema kommt wundert hier keinen Celestro."

Das zeigt nur einfach, dass Du nicht im Entferntesten begriffen hast, wie sinnvoll mein Beitrag war.

P.S. Was meinst Du wohl, wieso mein Beitrag 2 "Gefällt mir" bekommen hat? ... wenn er Deiner Meinung nach so sinnfrei war ....

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