Spontane Änderung der Tagesordnung bei Anwesenheit von Ersatzmitgliedern
Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Grundsätzlich ist eine spontane Änderung der Tagesordnung in der Sitzung ja nur dann möglich, wenn der Betriebsrat vollzählig ist und die Änderung einstimmig beschließt.
Ist ein derartiger Beschluss auch möglich, wenn ordnungsgemäß geladene Ersatzmitglieder anwesend ist oder müssen für diesen Beschluss alle ordentlichen Mitglieder anwesend sein?
Vielen Dank
Community-Antworten (9)
21.06.2010 um 12:02 Uhr
@MrRossi, das scheint doch immer wieder ein Thema zu sein. Gib mal hier links die Nr. 35749 in das Suchfeld ein und lies dich durch die Diskussion durch. Kann sein, dass deine Frage damit beantwortet ist, oder auch nicht.....
21.06.2010 um 14:14 Uhr
Es ist wohl eher ein Schlaumichel, der einen höllen Spaß daran hat, dieses Thema immer wieder hochzukochen.
21.06.2010 um 14:24 Uhr
@MrRossi, Ein EBRM welches geladen wurde für ein OBRM ist voll Abstimmungsfähig. Die Änderung der TO ist demnach Inordnung. Solltest du Bedenken haben wende dich an den BRV und hinterfrage doch WARUM sie geändert wurde, eine auskunft/grund wird es dafür ja geben.
sollte deine Abwesenheit, dieser grundsein, solltest du mal überlegen WARUM der Rat so handelt ! Auch wenn ich es nicht gut heisse und für völlig "daneben" ansehe.
21.06.2010 um 14:29 Uhr
Waschbär Aber auch nur, wenn das EBRM ordnungsgemäß geladen war und wirklich, wirklich verhindert war;-) Mit den Verhinderungsgründen in der Freizeit scheint sich Lotte bestens auszukennen.
21.06.2010 um 14:54 Uhr
Wirklich verhindert?
Das ist eben die Frage...
Das ordentlich Mitglied hat einen Heimarbeitsplatz und lebt ca. 500km vom Hauptsitz entfernt. Ich würde mal vermuten, dass der Grund, am Tag der BR-Sitzung nicht am Ort des Hauptsitzes zu sein, keine tatsächliche Verhinderung darstellt.
Wie seht Ihr das?
21.06.2010 um 14:55 Uhr
Wohl eher nicht.
21.06.2010 um 17:16 Uhr
@Wetzlaf, Selbst Redend. Ansonsten können die Beschliessen was sie wollen, bis einer Stop sagt .-)))
Aber verhinderung ist hier ja nicht das Primär Ziel der Frage ?!!??
21.06.2010 um 18:10 Uhr
Waschbär, ich fürchte doch, da das BRM nicht verhindert war, das EBRM fälschlich nachgeladen wurde und die nicht einen einzigen gültigen Beschluss gefaßt haben, denn:
Das ordentlich Mitglied hat einen Heimarbeitsplatz und lebt ca. 500km vom Hauptsitz entfernt. Ich würde mal vermuten, dass der Grund, am Tag der BR-Sitzung nicht am Ort des Hauptsitzes zu sein, keine tatsächliche Verhinderung darstellt.
22.06.2010 um 09:13 Uhr
Und die automatisierte Behinderung, mehr als 7 Antworten zu schreiben, ist eine Behinderung der Betriebsratsmeinungskundtuung und wird leider nicht bestraft.
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