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Abmahnung Bewerbung um Arbeitsplatz

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, ein sb MA mit zwei Abmahnungen bewirbt sich innerhalb des Konzern´s um einen Arbeitsplatz. Die Personalabteilung bekommt ja eine Kopie dieser Bewerbungen und hat nichts besseres zu tun, diese beiden Abmahnungen mit an die Stelle zu schicken, an der er sich beworben hat. Natürlich werden damit sämtliche Bemühungen des Bewerbers an einen anderen Arbeitsplatz zu kommen, im Keim erstickt. Ist so eine Frechheit überhaupt zulässig? Wie kann ich als SBV dagegen angehen?Der Kollege ist nicht Gewerkschaftsmitglied.

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Community-Antworten (4)

M
Mainpower

19.06.2010 um 12:08 Uhr

Hallo, es ist doch wohl legitim wenn die Personalabteilung innerhalb des Konzerns Informationen mit Abteilungsleitern austauscht. Es lag ja wohl nicht an der Personalabteilung dass der MA zwei Abmahnungen erhalten hat. Da wirst Du nicht dagegen angehen können.

L
Laffo

19.06.2010 um 14:13 Uhr

sarmale, als SBV kannst du dich um Dinge die einen schwerbehinderten AN oder Gleichgestellten betreffen kümmern. Als Nächstes könnte man mal nachfragen wie alt diese Abmahnungen sind?Haben sie ein gewisses Alter erreicht, sagen wir mal +2 Jahre,sollte der AN zur PA gehen & bitten diese aus der P-Akte zu entfernen. Weiterhin könntest du, da du ja auch an den BR-Sitzungen teilnimmst(!?),in diesen den BR auffordern mit dem AG darüber zumindestenz eine Regelabsprache über die Löschung von Ab- & Ermahnungen aus den P-Akten der AN, wenn dieser dem zustimmt, abzuschließen.

B
Biggy

20.06.2010 um 15:06 Uhr

Es dürfte bekannt sein, dass nicht jede Abmahnung gerechtfertigt ist oder gerecht ist. Ich sehe aber keine Handhabe wie man innerhalb von einem Betrieb verhindern könnte Informationen solcher Art auszutauschen, auch wen es nicht sehr freundlich ist von der Personalabteilung. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Laffo an

W
Waschbär

20.06.2010 um 17:43 Uhr

@sarmale, ich finde es etwas komisch das die PM OHNE anfrage Daten raus rück, das würde ich mal hinterfragen ! gilt das nur für Abmahungen oder geben die auch belobigungen rum ?

WICHTIG ist die Frage ob PM, OHNE aufgabe gehandelt hat ?! Ist es bei eucgh üblich das teile der Personalakte im Vorwege an die Abteilungen gesendet werden ????

ICH Zweifele !!!

@Mainpower, "...es ist doch wohl legitim ..." Ich glaube das Eis auf dem du stehst, trägt dich nicht mehr lange. Thema Datenschutz umgang mit Persönlichen daten siehe Personalakte / Vertrauzlichkeit/ Auswahlrichtlienen/ AAG bei Bewerbungen.... Viel Spass, ich hoffe du suchst dir das nötige raus.... Damit du wieder in das "Gleis" kommst. Ansonsten ist der offen beim Thema " AN-vertrettung durch Mainpower" bald aus. Du bist bestimmt Abteilungsleiter oder hasst einen Vergleichbaren Posten im Unteren Mangement....

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