Hallo ihr Lieben,
ein sb MA mit zwei Abmahnungen bewirbt sich innerhalb des Konzern´s um einen Arbeitsplatz. Die Personalabteilung bekommt ja eine Kopie dieser Bewerbungen und hat nichts besseres zu tun, diese beiden Abmahnungen mit an die Stelle zu schicken, an der er sich beworben hat. Natürlich werden damit sämtliche Bemühungen des Bewerbers an einen anderen Arbeitsplatz zu kommen, im Keim erstickt. Ist so eine Frechheit überhaupt zulässig? Wie kann ich als SBV dagegen angehen?Der Kollege ist nicht Gewerkschaftsmitglied.