Stellenbeschreibung ändern ohne Entgeltanpassung
Hallo an alle, folgendes Problem haben wir, ein Kollege der Teilbereichsmeister ist und eine aktuelle Stellenbeschreibung hat die seinen Aufgabenbereich beschreibt soll noch mehr Arbeit bzw.einen weiteres Aufgabengebiet übernehmen. Jetzt habe ich als BR eine überarbeitete Version der Stellenbeschreibung für diese Stelle bekommen wo der Kollege die Arbeiten übernehmen soll. Natürlich ohne Entgeltänderungen es wurde einfach das Aufgabengebiet erweitert. Meine Frage ist das zulässig und kann ich da einfach zustimmen oder gibt es da Urteile bzw.Gesetze die sich damit befassen? Danke für eure antworten.
Community-Antworten (2)
19.06.2010 um 14:01 Uhr
Hi, gemäß §87 BetrVG hast du (habt ihr) als BR ein Mitspracherecht beim Arbeitsentgelt und damit bei der Eingruppierung. Du solltest dich also mal informieren was anderswo bei ähnlicher Stellenbeschreibung bezahlt wird und danach ein Gespräch mit dem Verantwortlichen führen, eventuell, falls es sowas bei euch gibt, an die PaKo weiter geben.
Gruß Onkelchen
21.06.2010 um 00:38 Uhr
Onkel
was sind dass den für Halbwahrheiten? Ist der Laden tarifgebunden? Allgemeinverbindlichkeit?
Was bringt es in diesem Einzelfall?
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