Liebe Kolleg(inn)en,
in unserem Betrieb scheiden von 5 gewählten JAV Mitgliedern 2 aus. Wir haben keine Nachrücker. Muss jetzt die JAV neu gewählt werden oder kann die JAV mit 3 Mitgliedern weitermachen, obwohl es nach §62 5 sein müssten (>50 Jugendliche)
Danke für euere Hilfe!