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Mitbestimmung / Schutz vor Überwachung bei Einrichtung eines neuen Drucker-Managements

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. In unserer Firma sollen alle Drucker und Kopierer durch einheitliche ersetzt werden. Der Service für diese Geräte soll über eine Software vom Anbieter gesteuert werden (just-in time-Service). Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Software möglicherweise auch speichert, von welchem Arbeitsplatz wann wieviele Druckaufträge erteilt werden (was eine Möglichkeit der Überwachung des Arbeitsverhaltens darstellen und die Mitbestimmungspflicht des BR nach § 87 auslösen würde). Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen gemacht? Was wäre noch zu beachten?

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Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

18.06.2010 um 16:47 Uhr

Du hast ja schon gute Ideen---und solltest eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema schließen, damit es eben abgegrenzt wird. Bitte auch daran denken, dass moderne Kopierer oftmals Festplatten enthalten-die speichern bis zum St. Nimmerleins Tag

W
Waschbär

18.06.2010 um 17:02 Uhr

@seesee, aus sicher macht sie sowas, drum schnell an die BV gemacht....

A
angehei

19.06.2010 um 15:15 Uhr

@seesee, zu diesem Thema kann ich dir genauestens Auskunft geben, da ich für einen Anbieter arbeite, der solche Lösungen anbietet. Egal welches System das dir Zugang zum Drucken oder Kopieren ermöglicht, seien es Zugangscodes, Chips, Magnetkarten o.ä., jeder Job wird dokumentiert, allerdings kannst du den Inhalt des kopierten oder gedruckten Dokuments nicht mehr aufrufen. Dokumentiert wird nur, wer, wann, wieviel gedruckt oder kopiert hat. Anders sieht es bei den Festplatten aus, allerdings ist deren Kapazität begrenzt, hat diese ihr Limit erreicht, werden die älteren Daten durch die neueren ersetzt, die Festplatte kann ausgelesen werden, allerdings nur mit Spezialsoftware. Eine BV ist sicherlich angebracht.

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