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BV Arbeitsmaterialien und Gerätschaften

B
BRDieter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich bräuchte mal ne' Vorlage (betriebsvereinbarung) in der es darum geht, das ich sämtliche Arbeitsmaterialien und Arbeitsgerätschaften (Papier, Stift,PC und Drucker, etc.) zur Ausübung meiner Tätigkeit als Betriebsrat nutzen darf. MIt anderen Worten, meinen Büroarbeitsplatz auch als Betriebsrat nutzen darf. Sollte ich mal ein Blatt Papier mitnehmen müssen, wäre es ja eigentlich diebstahl.

Gibt es da was ? Bin ganz neu !

Liebe Grüße - Dieter

95403

Community-Antworten (3)

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rainerw

18.06.2010 um 02:13 Uhr

Du Irrst, wenn Du meinst das dies Diebstahl wäre. Der AG hat dem Betriebsrat alle Sachmittel zur verfügung zu stellen. Belese Dich dazumal in der Komentierung zu § 40 BetrVG. Seit ihr mindestens ein 7er Gremium steht euch sogar als BR ein eigenes Büro zu. Eine BV oder ähnliches bedarf es also nicht, da es im Gesetz eh schon feststeht. Ich halte es auch immer für Problematisch wenn man BR arbeit an seinem Arbeits PC macht. Man bedenke zum einem den Datenschutz und die Gehemhaltungspflicht bei einigen Dingen, die man so nicht gewährleisten kann, und zum anderem das man sich zu BR arbeit immer abmelden muß nach §37 Abs. 2. Zu schnell kann sich das ungewollt mal vermischen. Die folgen könnten dann über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung gehen.

B
BRDieter

18.06.2010 um 10:02 Uhr

Vielen Dank für die Antwort :-)

B
BRDieter

18.06.2010 um 10:42 Uhr

Hallochen, ich habe da dann doch noch eine Frage: Ich habe die Idee eine BV zu schreiben in der ,auf die nach §37 Abs. 2 Pflicht zur abmeldung verzichtet wird. Begründung ich habe einen home-office AV und im Büro würde ich alle fünf Minuten in des AG Meetings platzen um mich an- und abzumelden. Ist sowas eher selten, oder in kleinen Betrieben gängig ?

LG- Dieter

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