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Kantine Preiserhöhung

G
Gunni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, in unserer Firma wurde vor 3 Jahren die Kantine einem Caterer übertragen. Der Caterer wird vom Arbeitgeber bezuschusst in Form von Bereitstellung der Gerätschaften und der Kantine sowie Geldbeträge. Nun will der Caterer die Preise erhöhen und verhandelt mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber nimmt den Betriebrat nicht mit ins Boot. Der BR hätte kein Mitbestimmungsrecht, da der AG die Kantine an den Caterer abgegeben hätte. Stimmt das, dass der BR kein MBR in der Sache hat? Oder hat er generell hierzu ein MBR? Danke Gunni

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Community-Antworten (4)

L
lolli

10.08.2010 um 12:10 Uhr

habt Ihr keinen Kantinenausschuss? der könnte sich mit dieser Aufgabe befassen. Des weiterem handelt es sich um eine Sozialeinrichtung, da habt Ihr schon Mitbestimmung, wenn euer AG diesem Caterer bezuschusst.

Z
zyklus

10.08.2010 um 12:18 Uhr

Hi,

@lolli

Wäre hier nicht eher der Wirtschaftsausschuss der richtigere? Kann ja durchaus sein, dass durch die Erhöhung der Preise an anderer Stelle das Geld wieder eingespart wird.

zyklus

L
lolli

10.08.2010 um 12:42 Uhr

@zyklus du kannst es auch im Wirtschaftauss behandeln, aber der Caterer ist Extern und der wird keinem BR die Zahlen offenlegen

C
caretakerFM

13.08.2010 um 21:42 Uhr

hi Gunni,

  1. Ihr hattet das MBR bei der Vergabe der Kantine! §87 1.1
  2. Wie und in welcher Form der Caterer unterstützt wird ist nebensächlich.
  3. Vermieter/Verpächter ist der AG und der verhandelt mit Mieter/Pächter.
  4. Das Vorbereiten/Planen der Veränderung unterliegt nicht der MBR aber der Unterrichtungs- und Beratungsrechte. §90.
  5. Stimmt der AG der Erhöhung zu kann er sie nicht ohne Zustimmung des BR freigeben. §87 1.1
  6. Dem BR muss eine detaillierte Aufstellung aller Kosten für die Erstellung und Fertigung der einzelnen Komponenten des Menüs vorliegen.
  7. Sogenannte Mischkalkulationen müssen verglichen und geprüft werden.
  8. Da der AG die Kantine subventioniert, sollte er vieleicht auch die Mitarbeiteressen subventionieren, oder zumindest den Caterer darauf hinweisen, dass er ja schon einen Teil der Kosten trägt und somit die Erhöhung 50/50 geteilt werden müsste.

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