Erstellt am 17.06.2010 um 22:47 Uhr von ruferimwald
wenn du den Weg des § 42 BetrVG gehen willst und nach Absatz 2 eine Abteilungsversammlung einberufst.............
aber "jederzeit" eine komplette Schicht zu einem "Gespräch" einzuladen
würde wohl zu weit gehen
Erstellt am 17.06.2010 um 23:11 Uhr von Agrippinensium
Ansonsten solltest Du bald Deinen Gang nach Canossa antreten:-))
Aber dieses mal alleine!
Erstellt am 18.06.2010 um 08:38 Uhr von Bubie
also wenn der BRV verhindert ist, dann macht das der stelli - ohne konsequenzen erwarten zu müssen, denn dafür ist er ja der stelli.
ansonsten könnte man das bestimmt auch in der geschäftsordnung festlegen, wer für was zuständig ist, also dass der stelli für den BRV bestimmte Arbeiten übernimmt.
weiß nicht, ob da die geschäftsordnung vor dem gesetz gilt?
mfg
bubie
Erstellt am 18.06.2010 um 09:02 Uhr von Wetzlaf
Bubie,
mit solchen Antworten bringst Du BRM in Teufels Küche.
Erstellt am 18.06.2010 um 09:35 Uhr von bubie
wetzlaf,
es wäre hilfreich, wenn du dann stellung dazu nimmst, was falsch ist, denn ich habe im 2. absatz auch eine frage gestellt, damit andere forenmitglieder darauf aufbauen könnten.
mfg
bubie
Erstellt am 18.06.2010 um 10:11 Uhr von Wetzlaf
Bubie,
liesdie Frage noch einmal, erfasseden Inhalt, und antworte dann.
Warte ich helfe Dir:
Kann ich jederzeit eine Schicht einladen zu einem Informationsgespräch mit mir?
Und kann der Vorgesetzte dieses den Kollegen verbieten?
Erstellt am 18.06.2010 um 10:46 Uhr von Bubie
danke wetzlaf für den hinweis, "informationsgespräche jederzeit" sind wichtige schlagworte, ich habe mich auf abteilungsversammlungen eingeschossen und da gelten ja folgende paragraphen:
siehe § 26 vorsitzender:
absatz 2 - stelli übernimmt bei verhinderung die aufgaben
siehe § 29 Einberufungen von sitzungen:
absatz 3 - dazu auch § 26 absatz 2 lesen
§ 42 und 43
bei § 42 den 2. absatz lesen. und bei § 43 aber auch den 2. absatz lesen.
aber ich revidiere antwort nr. 4, da es hier um informationsgespräche geht und die dürfen nicht einfach so jederzeit einberufen werden. hat aber meiner meinung nach nichts mit dem stelli zu tun, denn auch ein BRV dürfte es nicht.
ich darf informationsgespräche führen, wenn die leute mich (also den BR) aufsuchen und das darf der arbeitgeber nciht verbieten, weil der arbeitnehmer das recht hat, den BR während seiner arbeitszeit (nach vorheriger abmeldung) aufzusuchen.
für alles andere müssen die betriebs- oder abteilungsversammlungen herhalten und da ist auch der ag einzuladen.
mfg
bubie
p.s. nenyah: wenn du mehr antworten möchtest, dann musst du deine frage bearbeiten und das häkchen bei 7 antworten rausnehmen.
Erstellt am 18.06.2010 um 10:53 Uhr von Wetzlaf
Bubie,
siehste, war nicht böse gemeint;-)
Jederzeit und ganze Schicht, das waren die bösen Worte.
Schulungen wären da für Nenyah angesagt (um etwas zu lernen),
Vögel machen halt nicht schlauer.
Erstellt am 18.06.2010 um 11:12 Uhr von Nenyah
Hallo zusammen,
und vielen dank für diese Diskussion...ein kleines Stückchen weiter hat sie mich ja nun doch gebracht.
Allerdings was "Vögel machen halt nicht schlauer" heißen soll...das ist mir noch nicht klar.
Gruß Nenya
Erstellt am 18.06.2010 um 11:35 Uhr von Bubie
*räusper*
nenyah, damit war ich gemeint *g*
mfg
bubie
Erstellt am 18.06.2010 um 11:45 Uhr von Wetzlaf
Bubi,
nein warst Du nicht!
Erstellt am 18.06.2010 um 13:20 Uhr von Nenyah
...und was war nun gemeint damit?