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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokollzugriff für Ersatzmitglieder

T
tblog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

durch Firmenfusion haben wir nach Neuwahlen jetzt einen neuen Betriebsrat, der die Informationsverteilung innerhalb des Gremiums stark hierarchisch regelt.

1.) Der Betriebsrat erteilt Ersatzmitgliedern keinen Zugriff auf die Protokolle der Sitzungen.

  • Gibt es dazu rechtliche Regelungen?
  • Wie machen das andere Gremien? Ist das üblich?

2.) Der Informationszugriff wird bei den ordentlichen BR-Mitlgiedern noch unterschieden zwischen freigestellten und nicht freigestellten Betriebsräten.

  • Gibt es dazu rechtliche Regelungen?
  • Wie machen das andere Gremien? Ist das üblich?

Danke für Eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

tblog

2.43605

Community-Antworten (5)

S
Schnuckel

17.06.2010 um 15:53 Uhr

Würde das mal so darstellen: BR-Sitzungen (und damit auch die Sitzungsniederschrift) = nichtöffentlich Ersatzmitglied ist nur wenn es als Ersatz an einer Sitzung teilnimmt BR-Mitglied. Sobald das Ersatzmitglied wieder aus der Sitzung rauskommt, ist es Teil der Öffentlichkeit. Schlussfolgerung = Einsicht höchstens in das Sitzungsprotokoll der Sitzung wo es dabei war. Sonste könnte sich ja jeder der nicht gewählt wurde (Ersatzmitglieder sind ja alle auf der Namensliste in absteigender Reihenfolge) über die "nichtöffentliche" Sitzung genauestens informieren.

B
blogbuster

17.06.2010 um 16:38 Uhr

zu 1

wenn das Ersatzmitglied ein ordentliches Mitglied vertritt, hat es Zugriff auf sämtliche Unterlagen des BR, endet die Vertretung, endet auch das Zugriffsrecht auf die Unterlagen

zu 2

jeder BR hat jederzeit das Recht, die gesamten Unterlagen des BR einzusehen unabhängig davon, ob er freigestellt ist oder nicht die Unterlagen/Schriftstücke sind Eigentum des "Gremiums " und nicht einzelner BR´s, die damit nach belieben umspringen können

T
tblog

17.06.2010 um 17:18 Uhr

Danke an blogbuster und schnuckel.

Sehr interessante Meinungen und Verfahrensweisen. Hat noch jemand rechtliche Infos dazu? Letztendlich heisst es doch immer: "Wer bekommt was von wem woraus".

Viele Grüße

TBlog

T
Tanzbär

17.06.2010 um 21:01 Uhr

Ganz einfach: Schnuckel liegt etwas falsch, blogbuster hat recht! Es gibt keinen Unterschied zwischen BR-Mitgliedern, alle sind in ihrer Funktion gleich, haben also die gleichen Rechte. Das betrifft auch das Ersatzmitglied, wenn es als Ersatz arbeitet. Er MUSS die vorhergehenden Protokolle selbstverständlich einsehen können, um Zusammenhänge zu verstehen und Beschlüsse fassen zu können.

P
PTNetty

18.06.2010 um 13:03 Uhr

Hallo tblog, kleiner Zusatz: ein Ersatzmitglied wird in genau dem Augenblick BRMitglied in dem das ordentliche Mitglied verhindert ist und nicht nur zu Beginn der Sitzung! Und dieser Zeitraum endet erst mit dem Ende der Verhinderung! Also ab ersten Tag von Krankheit, Seminar, Fortbildung oder Urlaub bis zu dessen Ende! Und damit auch genügend Zeit sich zu informieren.

Bei plötzlichem Einsatz sieht's natürlich etwas anders aus.

Gruß PT Netty

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