Fahrtkostenerstattung - für Teilnahme an BR-Sitzung?
Ich wohne im Ort "A" und arbeite im 45 km entfernten Ort "B". Ich muß morgen zu einer Betriebsratssitzung im Ort "C" der ca. 105 km vom Arbeitsort "B" entfernt ist. Nach der Sitzung fahre ich direkt nach Hause. Vom Sitzungsort "C" nach Hause "A" sind es ca. 60 km. Welche Kosten muß ich erstattet bekommen, wenn ich mit dem eigenen PKW fahre? (Nach meiner Vorstellung die Strecke von B nach C und einen Teil der Strecke von C nach A, nämlich die 15 km, die ich zusätzlich zum eigentlichen Heimweg von B nach A hätte. Sehe ich das so richtig?)
Community-Antworten (16)
03.10.2006 um 23:52 Uhr
@Wüstenfuchs, genau die Strecke, die ausserhalb deines normalen Arbeitsweges liegen, musst du erstattet bekommen. Vorausgesetzt, dass die Sitzung innerhalb deiner Arbeitszeit, oder überlappend ist.
04.10.2006 um 00:25 Uhr
Ich denke, daß die Sitzung meine normale Arbeitszeit nicht überschreiten wird. Übrigens habe ich nicht erwähnt, daß ich vor der Sitzung noch zur Arbeit fahre, aber das ging wohl aus dem Text hervor.
04.10.2006 um 00:33 Uhr
@Wüstenfuchs, Strafzettel gehen aber auf dein Konto! ;-)
04.10.2006 um 00:46 Uhr
Brave Jungs bekommen keine Strafzettel! Böse Mädchen schon.... ;o)
04.10.2006 um 00:48 Uhr
@Wüstenfuchs, ich finde Du solltest Deine Frage einem Mathebuchverlag zur Verfügung stellen, tolle Textaufgabe...;-)
04.10.2006 um 00:52 Uhr
Ist es eigentlich egal, ob ich mir die Kosten vom Arbeitgeber zurückhole oder bei meiner nächsten Steuererklärung die gefahrenen km angebe incl. Bestätigung vom Chef? Mir wurde gesagt, daß die Summe die gleiche wäre.
04.10.2006 um 00:57 Uhr
@Wüstenfuchs Zwischen der Erstattung der Fahrtkosten durch den AG und den selbigen per Steuererklärung können doch nur "Welten" liegen... Zumal: Warum soll Dir der Staat (die Allgemeinheit) die Kosten erstatten, die Dein AG Dir direkt zu erstatten hätte?
04.10.2006 um 01:00 Uhr
Keine Ahnung. Mir wurde gesagt, daß das km-Geld, das die Firma mir zahlt genauso hoch ist, wie das, was das Finanzamt pro km erstattet.
04.10.2006 um 01:04 Uhr
@Wüstenfuchs, bei der Steuer wird doch nur das zu versteuernde Einkommen geringer, d.h. der Kilometerbetrag muss nicht versteuert werden, aber Du bekommst doch keine 1:1 Erstattung.
04.10.2006 um 01:09 Uhr
@Wüstenfuchs, ich würd`mir den Burschen krallen, der diesen Blödsinn verzapft hat!
übrigens, meine Anzahl an Strafzettel hält sich in Grenzen..........
04.10.2006 um 01:15 Uhr
Gibt es eine Regelung, wieviel Geld mir der AG pro km erstatten muß?
04.10.2006 um 09:11 Uhr
Für jeden gefahren KM stehen 0,30 € zu. Dies ist gesetzlich geregelt.
04.10.2006 um 13:36 Uhr
Wenn im Betrieb eine Reisekostenregelung existiert ist diese auch für BRM anzuwenden.
04.10.2006 um 13:44 Uhr
Herr aristos,
wo ist gesetzlich geregelt dass der Arbeitgeber 0,30 € pro Kilometer zu erstatten hat?
04.10.2006 um 17:05 Uhr
@aristos Das ist natürlich Quatsch, was Du schreibst...
13.10.2006 um 01:23 Uhr
ich bin immer noch der Meinung, dass es nicht quatsch ist.
Mit Autokosten sind alle Kosten gemeint, die durch Anschaffung und Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen.
Man kann hierbei zwischen fixen Kosten und variablen Kosten unterscheiden. Fixe Kosten entstehen immer, egal wieviele Kilometer gefahren werden. Hierzu gehören beispielsweise die KFZ-Steuer oder KFZ-Versicherung sowie TÜV-Gebühren. Variable Kosten steigen im Regelfall mit der Fahrleistung. Beispiele hierfür sind sowohl der Kraftstoff als auch Verschleißteile.
Folgende Kosten werden durch ein Auto verursacht: Kreditkosten / Wertverlust bzw. Abschreibung Kosten für Kfz-Versicherung (Vollkasko/Teilkasko/Haftpflichtversicherung) Kosten für Kfz-Steuer Kosten für Verschleiß und Verschleißteile (Zündkerzen, Sommer- und Winterreifen, Öl, Ölwechsel, Stoßdämpfer usw.) Kosten für Inspektionen & größere Reparaturen/Defekte Kosten für TÜV/ASU (in der Regel: alle zwei Jahre) Kosten für Kraftstoff sonstige Kosten (Autowäsche, Scheibenklar, Kühlmittelzusatz für Herabsetzung des Gefrierpunktes, Garagen- oder Stellplatzmiete, KFZ-Anmeldung, Bußgelder, usw.)
Häufig werden die Kosten eines KFZ unterschätzt, weil nur die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Verschleißteile, Steuer und Versicherung beachtet werden. Jedoch sind für die Berechnung der Autokosten auch ausgelagerte Kosten und Folgekosten zu berücksichtigen und von der Allgemeinheit wieder auf den einzelnen Autofahrer rückzurechnen (Luftverschmutzung, Bodenversiegelung, Unfälle, soziale Isolierung). Bezüglich deren Größe und Zuordnung gehen die Expertenmeinungen jedoch auseinander.
Darüber hinaus kommen bei Neuwagen zusätzliche Kosten für den Wertverlust des Fahrzeugs hinzu. Wer sich beispielsweise heute ein Auto für 25.000 € kauft und dieses in sieben Jahren für 4.000 € verkauft, hat neben den o.g. Kosten auch einen Wertverlust von 21.000 € durch das Autofahren gehabt. Gerade dieser Kostenfaktor wird häufig nicht beachtet und steigt v.a. mit dem Alter als auch der Fahrleistung an.
Nicht umsonst zählt ein Auto neben Versandhausschulden, Ratenkrediten und Handykosten zu den berühmten "Schuldenfallen".
U.a. erstellt der ADAC hier für verschiedene Fahrleistungen für alle KFZ-Typen Listen mit den echten KFZ-Kosten (auf den km umgerechnet).
Unter Experten wird diskutiert, das Kilometergeld nicht an den Betriebskosten eines PKW sondern an den Fahrpreiskosten des ÖPNV zu orientieren, um sinnvolle Verkehrsverlagerungen zu erzielen. Es darf in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, das noch um 1970 Rad- und Fußkilometer bei Reiserechnungen verrechnet werden durften, während dies heute nur mehr in Ausnahmefällen zulässig ist.
Kilometergeld
Das Kilometergeld wird von Firmen als auch Staatlichen Institutionen als Rechengrundlage für die Berechnung der Kosten für eine Fahrt herangezogen. Die Kosten beziehen sich dabei auf einen Durchschnittswert pro gefahrenen Kilometer.
Kilometergeldpauschale in Deutschland (Stand 09/2006): Fahrzeugart Kilometergeld/km in Euro-Cent PKW 30 Cent Motorrad bis 250ccm 12 Cent Motorrad größer 250ccm 21 Cent Mitfahrer 5 Cent Fahrrad oder zu Fuß erste 5 km 24 Cent Fahrrad oder zu Fuß ab sechsten km 47 Cent
das Finazamt macht diese werte auch geltent, das bedeudet für mich dass dies gesetlich irgendwo geregelt ist.
aristos
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