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Kündigungsfrist

B
Barny
Jul 2021 bearbeitet

Guten Morgen,

ich möchte kündigen und meine Kündigungsfrist beträgt laut Arbeitsvertrag "zum15. oder zum Ende eines Kalendermonats". Ich habe die Möglichkeit zum 18. des übernächsten Monats die neue Arbeitsstelle anzufangen. Nun meine Frage: Kann ich auch im Vorfeld zum 17. kündigen? Denn wenn ich zum 15. kündigen würde dann würden mir 2 Tage bezüglich der gesetzlichen Kranken und Rentenpflicht fehlen und ich müsste mich zum Beispiel ab Freitag 15.10.2021 bis zum 18.10.2021 Arbeitslos melden. Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

E
Erbsenzähler

12.07.2021 um 09:41 Uhr

@Barny Machen kannst du es schon, aber wenn der AG widerspricht ist dann der nachfolgende Monatsletzte das Ausscheidungsdatum. 15. heißt 15. und nicht 18.

Die Krankenversicherung läuft einen Monat nach der Kündigung und ohne neue Anstellung weiter. Das Wochenende ist aber unschädlich vom Geld her.

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