Zur Zahlung verpflichtet (Corona bonus und Sonderzahlung)
Hallo BR Kollegen, ich habe zum 30.6.2021 gekündigt in meiner Firma. Kündigung wurde angenommen und bestätigt. Nun hat mein Ex Chef allen Mitarbeitern der alten Firma für das erste Halbjahr 1. einen Coronabonus und 2. eine Sonderzahlung gezahlt nur mir nicht. Es gibt in der Firma einen Betriebsrat. So nun meine Frage, steht dies mir auch zu oder gehe ich leider Leer aus? Ich war das 1.Halbjahr immer anwesend und habe mir nix zu Schulden kommen lassen. Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (19)
09.07.2021 um 23:27 Uhr
Toll, in der Firma gibt es einen Betriebsrat! Glückwunsch! Wenn die Zahlung nach deinem Abgang aus der Firma angekündigt und ausgeschüttet wurde, dann hast du mit Sicherheit kein Anrecht auf irgendeine Zahlung.
09.07.2021 um 23:37 Uhr
Nein, das es eine Zahlung geben wird wusste der BR im Juni bzw I'm Mai schon, nur die Höhe war nicht bekannt Ich bin zum 30.6 ausgeschieden und unser Lohn wird immer erst im Folge Monat also um den 8.7. 2021 ausbezahlt.
10.07.2021 um 13:01 Uhr
Der Bonus ist eine freiwillige Leistung. Nicht zu vergleichen mit einem Leistungsbonus. Selbstverständlich kann der AG MA ausschließen, deren Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
10.07.2021 um 13:51 Uhr
Das ist klar das es freiwillig ist, aber wenn ich meine Arbeit getan habe und alle Mitarbeiter es bekommen haben für das 1.Halbjahr warum sollte ich dann ausgelassen werden. Ich habe doch genauso meine Leistung als Vorarbeiter bzw Einrichter erbracht. Gibt es da nicht eine Gleichberechtigung?
10.07.2021 um 13:59 Uhr
Ich kann deinen Unmut nachvollziehen. Er darf bei der Verteilung nicht diskriminieren, d.h. Frauen weniger bezahlen als Männern oder identische Tätigkeiten gravierend unterschiedlich prämieren. Auch im Falle einer freiwilligen Sonderzahlung gelten diese Grundsätze.
Was er jedoch tun darf, ist sachgrundbezogene Ausschlusskriterien (die nicht gegen den Grundsatz der Diskriminierung verstoßen) festlegen. Kündigung des AN ist so ein Kriterium, ebenso wie beispielsweise eine Langzeiterkrankung über große Zeiträume der Pandemie.
10.07.2021 um 14:31 Uhr
Bei einer Sonderzahlung hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Es kommt aber auf den Zweck an. Wenn die Betriebstreue belohnt werden soll kann er Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, ausschließen. Aber auch nur dann. Der Coronbonus steht im Zusammenhang mit erbrachter Arbeitsleistung.
10.07.2021 um 15:19 Uhr
@Catweazle wie kann ich das begründen mit dem Corona Bonus. Kannst du mir da bitte behilflich sein. Danke
10.07.2021 um 15:36 Uhr
Da wäre ich jetzt auch gespannt...
10.07.2021 um 16:17 Uhr
Das Wort Coronbonus hast du doch genannt. Google einfach mal "Gleichbehandlung Sonderzahlung". Du wirst feststellen, dass der Arbeitgeber nicht machen kann was er will. Du kannst deinen Anspruch ziemlich einfach vor dem Arbeitsgericht einfordern. Ohne Anwalt kostenfrei. Aber vorher solltest du die Ausschlussfrist beachten.
10.07.2021 um 17:14 Uhr
"Eine Hürde für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Arbeitnehmern bildet insbesondere der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Als allgemeine Regel verbietet er dem Arbeitgeber eine willkürliche, d.h. sachlich unbegründete Durchbrechung allgemeiner oder gruppenbezogener Regelungen zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer."
Die gruppenbezogene Regel "nur AN in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis" wäre nur durchbrochen, wenn andere AN, die gekündigt haben, diese Prämie erhalten haben.
Wie ist die Zahlung denn kommuniziert worden? Da gibt es doch auch Beschäftigte in TZ oder Aushilfen. Wie ist das bei euch definiert worden?
10.07.2021 um 18:53 Uhr
Es ist nur Mundpropaganda gewesen das eine Prämie zum 1.Halbjahr erfolgen soll. (Ende Mai Anfang Juni) . Ich hatte bis zum 11.6 gearbeitet und hatte den restlichen Monat meinen Resturlaub. Nun habe ich erfahren von Mitarbeitern das es Corona Prämie gab und den Lohnzettel von Mitarbeitern habe ich gesehen bzw. ein Foto. Meinen eigenen Lohnzettel bekomme ich erst noch. Welcher MA wieviel bekommen hat weiß nur der BR.
10.07.2021 um 22:17 Uhr
Was sagt denn euer Betriebsrat dazu? Vielleicht gibt es ja eine Betriebsvereinbarung? Dort könnte drinne stehen: wer bis zum 30.06 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht bekommt ein Corona Bonus. Da du dann schon in einem gekündigten Arbeitsverhältnis warst, würdest Du beispielsweise rausfallen.
11.07.2021 um 11:27 Uhr
Betriebsvereinbarung gibt es nicht dazu weil der Chef dem BR esimmer kurzfristig angesagt hat, neuer Chef gekommen (vor 3 Jahren) und er hat mit Absegnung des BR eine Corona Prämie eingeführt . Gezahlt wurde diese schon im 1. Halbjahr 2020 und das 2. Mal im 2. Halbjahr 2020, natürlich unter Vorbehalt.
11.07.2021 um 19:54 Uhr
Auch wenn die Sache mit der BV erledigt ist (weil der TE ja sagt, es gibt keine) ... heißt das noch lange nicht, dass:
"Dort könnte drinne stehen: wer bis zum 30.06 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht bekommt ein Corona Bonus. Da du dann schon in einem gekündigten Arbeitsverhältnis warst, würdest Du beispielsweise rausfallen."
einer Überprüfung durch das Gericht standhalten würde. MMn würde es das nämlich nicht ...
11.07.2021 um 23:25 Uhr
Nunja, eine explizite Antwort wäre von Vorteil. Sollte ich mich nun aus dem Fenster lehnen und diskutieren oder meine Corona Prämie abschreiben?
12.07.2021 um 00:36 Uhr
MMn steht Dir die Zahlung zu, da es nicht um eine Zahlung geht, die die Betriebstreue "belohnt". Aber das sieht hier nicht jeder so und somit wirst Du eine explizite Antwort wohl nur von einem RA erhalten können.
ICH würde diskutieren ... und nicht nur das. Was Du machst, musst Du aber schon selbst entscheiden.
12.07.2021 um 09:17 Uhr
Guten Morgen, in unserer BV ist genau beschrieben wer den Bonus bekommt. Bei uns haben den alle bekommen, die bis zum 30.11.2020 im Beschäftigungsverhältnis stehen. MA die zum 01.12.2020 oder zum Januar gekündigt haben, bekamen diesen Bonus nicht. Es wird ja eine BV auch bei dir geben. Das ist Voraussetzung für einen steuerfreien Coronabonus.
12.07.2021 um 09:25 Uhr
Ich glaube, die endgültige Antwort gibt es nur vor Gericht. Keiner hier kann die sagen, ob es rechtens ist oder nicht, da niemand die Voraussetzungen für die Zahlungen kennt. Prüfen kann es ein Anwalt. Der kann dir auch sagen, ob sich de Gang vor Gericht lohnt. Entscheiden wird des im Zweifel nur der Richter können.
Deine Entscheidung kann dir hier niemand abnehmen
12.07.2021 um 10:09 Uhr
Moin, BV gibt es definitiv nicht. Es ist nichts geregelt, leider. Ich werde mal auf der Gleichbehandlung mein Recht versuchen.
Verwandte Themen
TVÖD VKA Corona Sonderzahlung und Aufstockung zum Kurzarbeitergeld
Hallo zusammen, für uns trifft der TVÖD VKA zu. Wir haben eine Frage zur einmaligen Corona Sonderzahlung. Leider finden wir im Netz keine Informationen, die für uns hilfreich sein könnten. Viellei
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Urlaubsgeld zurück zahlen wegen Kündigung?
Hallo. Eine Kollegin hat im August 2008 zum Ende des Jahres gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war sie noch Mitarbeiterin eines unserer Tochterunternehmen. Dieses Tochterunternehmen ist zu Septemb
Jahresbonus ausgefallen
Schönen guten Tag, in unserem Unternehmen erhält das mittlere Management einmal im Jahr einen Bonus. Dieser setzt sich zusammen aus einem individuellen Faktor und dem Unternehmensfaktor. In diesem
Bezug von Krankengeld und Sonderzahlung
Hallo, zusammen, hierzu hätte ich mal eine fortführende Frage zum Bezug von Krankengeld und einer Sonderzahlung. Wenn der AN krank ist und bereits Krankengeld bezieht und es einen Bonus für die Mita