Erstellt am 16.06.2010 um 09:30 Uhr von nicoline
berti,
wenn der BR zurücktritt, hat er unverzüglich Neuwahlen einzuleiten und bleibt bis zum Abschluss der Wahl im Amt. Voraussetzung hierfür ist, dass der jetzige BR überhaupt noch im Amt ist, was ich bei Euch nicht sehe. Sofern bei Euch in der Zeit vom 1.3. - 31.5. hätte gewählt werden müssen und es ist nicht passiert, gibt es keinen BR mehr.
*Es hat aber auch kein Mitarbeiter des Betriebes Interesse an einer Neuwahl gezeigt.*
Das ist auch nicht nötig, denn der BR leitet die Neuwahl rechtzeitig vor Ende seiner Amtszeit ein, indem er einen Wahlvorstand benennt. Dieser hat dann die Wahl durchzuführen.
*Der Arbeitgeber behauptet nun, dass der alte Betriebsrat in der Pflicht stehen würde, eine Betriebsversammlung einzuberufen, da sich der Arbeitgeber sonst strafbar machen würde.*
Das ist doppelt gequirlter Blödsinn, da es bei Euch gar keinen BR mehr gibt und der AG mit der Durchführung von BV überhaupt nichts zu tun hat, auch, wenn es einen amtierenden BR gibt.
*Hat der alte Betriebsrat jetzt eigentlich noch irgendwelche rechtliche Verpflichtungen oder ist er mit seinem Rücktritt von allen Verpflichtungen entbunden?*
Ihr müsst nicht zurücktreten, es gibt Euch nicht mehr!
*Hat der alte BR trotzallem noch 1 Jahr Kündigungsschutz? *
Der alte BR hat 1 Jahr nach Ablauf seiner Amtszeit den Kündigungsschutz.
*Wenn Interesse seitens der Mitarbeiter an einem neuen BR bestünde, wer müsste die Organisation in die Hand nehmen?*
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