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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung

J
Juest
Jan 2018 bearbeitet

D ie Stadt XY bildet aus Teilen des Kulturamtes eine gGmbH , als 100%ige Tochtergeselschaft.Ist nun diese Tochter Teil des Unternehmens Stadt (Komune)?Ich frage wegen $99.1 Mitbestimmung

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

16.06.2010 um 09:29 Uhr

@juest Es kommt auf die Verträge an! Was steht da drin?

Es ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung Teile auszulagern. Jedoch frage ich mich, was du mit § 91 BetrVG hier anfangen willst. Eher würde ich auf Outsourcing tippen da gibt es den ensprechen § 613a BGB.

Weiterhin frage ich mich, ob das nicht eher etwas nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz ist und nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

J
Juest

16.06.2010 um 20:15 Uhr

ich frage wg. §99 (Anzahl der beschäftigten im Unternehmen ) Für Komune gilt : Personalvertetungsgesetz Für gGmbH : Betriebsverfassungsgesetz

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