Mitbestimmung
D ie Stadt XY bildet aus Teilen des Kulturamtes eine gGmbH , als 100%ige Tochtergeselschaft.Ist nun diese Tochter Teil des Unternehmens Stadt (Komune)?Ich frage wegen $99.1 Mitbestimmung
Community-Antworten (2)
16.06.2010 um 09:29 Uhr
@juest Es kommt auf die Verträge an! Was steht da drin?
Es ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung Teile auszulagern. Jedoch frage ich mich, was du mit § 91 BetrVG hier anfangen willst. Eher würde ich auf Outsourcing tippen da gibt es den ensprechen § 613a BGB.
Weiterhin frage ich mich, ob das nicht eher etwas nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz ist und nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
16.06.2010 um 20:15 Uhr
ich frage wg. §99 (Anzahl der beschäftigten im Unternehmen ) Für Komune gilt : Personalvertetungsgesetz Für gGmbH : Betriebsverfassungsgesetz
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