Erstellt am 16.06.2010 um 07:29 Uhr von Forentroll
@juest
Es kommt auf die Verträge an! Was steht da drin?
Es ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung Teile auszulagern. Jedoch frage ich mich, was du mit § 91 BetrVG hier anfangen willst. Eher würde ich auf Outsourcing tippen da gibt es den ensprechen § 613a BGB.
Weiterhin frage ich mich, ob das nicht eher etwas nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz ist und nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Erstellt am 16.06.2010 um 18:15 Uhr von juest
ich frage wg. §99 (Anzahl der beschäftigten im Unternehmen )
Für Komune gilt : Personalvertetungsgesetz
Für gGmbH : Betriebsverfassungsgesetz