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Unzufriedenheit mit der Kommunikation untereinander

S
Shiva
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander, wir sind ein neuer Betriebsrat, wir hatten zuvor keinen, wenigstens werden die ersten 3 nächste Woche geschult. Ich war bisher ein wenig unzufrieden, was ich heute auch in einer email geäussert habe. Wir hatten bisher 3 Sitzungen mit Beschlüssen, von denen erst nach meiner Kritik das erste Protokoll heute ankam. Die Beschlüsse sind auch noch nicht umgesetzt. Und es gab Schnellsitzungen wo viele Mitglieder gefehlt haben, und die nächsten von der Kandidatenliste eingeladen wurden. Auch darüber keine Info erst so durch Zufall rausgekriegt. Habt Ihr sowas auch erlebt? Also das ist kein guter Anfang. Ich hoffe zumindest durch meine Kritikreiche Email, dass sich das in Zukunft ändert! Herzliche Gruesse Shiva

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Community-Antworten (8)

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Tanzbär

15.06.2010 um 23:24 Uhr

Mein Gott, drei Wochen ... Am Anfang geht so manches "nicht so richtig". Ihr macht alle einen harten Lernprozess durch, ihr müsst euch nur an das gelernte dann auch halten. Also: Nicht gleich die Flinte ins Korn und auch nicht gleich die Welt umkrempeln. Überall sitzen nur Menschen.

H
holzwurm

16.06.2010 um 14:01 Uhr

Das beste ist, ihr macht eine Geschäftsordnung an die sich alle zu halten haben. aber von heute auf morgen geht das auch nicht., Ihr müsst euch nur einig sein, was wollt ihr und was könnt ihr überhaupt in eurem Betrieb erreichen. Wichtig ist nur das ihr geschlossen als Gremium auftretet.

T
Tanzbär

16.06.2010 um 18:57 Uhr

Was soll eine >Geschäftsornung bei den oben geschilderten Problemen helfen? Da kommt dann nur noch der Druck dazu, auch dagegen verstoßen zu haben. Es steht doch alles im Gesetz, man muss nur lernen. Da braucht man das nicht nochmal in eine GO pressen.

O
Onkelchen

16.06.2010 um 23:02 Uhr

Hi auch, eine Geschäftsordnung macht auch bei "alten Hasen" durchaus Sinn, dient sie ja lediglich dazu den reibungslosen Ablauf innerhalb gültiger Paragraphen zu unterstützen/ergänzen. Im Internet finden sich dazu sehr gute Vorlagen die man sich an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann.

@Shiva Du solltest in aller Deutlichkeit darauf hinweisen dass Beschlüsse keine Wirksamkeit haben wenn zu einer Sitzung nicht ordentlich geladen wurde (auch hier ist z.B. eine GO sinnvoll da hier die verkürzte Einladungszeit genau festgelegt werden kann). Wenn also nur ein ordentliches BRM verfügbar/erreichbar war und nicht geladen wurde kannste den Beschluss der in dieser Sitzung gefasst knicken. Ob ein Beschluss schon umgesetzt wurde hindert den BR nicht daran weitere Beschlüsse zu fassen, ihr solltet nur aufpassen dass ihr nicht an zu vielen Baustellen arbeitet.

Gruß Onkelchen

S
Shiva

17.06.2010 um 02:13 Uhr

Hallo vielen Dank für die Antworten. Onkelchen hätte eine Frage, also auch zu den kurzfristigen Einladungen müssen alle Mitglieder eingeladen werden, das ist doch richtig? Beim ersten mal haben wir den Vorsitzenden und den1. Stellvertreter gewählt, und in den Augen der Mehrheit haben wir wieder umgewählt, jetzt ist der 1. der 4. - und in meinen Augen wegen einer Lappalie. Das sah nach aussen natürlich nicht gut aus. Aber jetzt die wahren Beschlüsse zeitnah umzusetzen und die Protokolle auch zeitnah zu versenden, das war ja nicht wichtig . . . merkwürdig. Also ist das richtig, wenn wir Mitglieder nicht geladen werden, auch wenn wir nicht im Hause sind, hat der Beschluss mit 2 Mitgliedern und 2 Kandidaten keine Wirksamkeit?

Ich habe das Betriebsverfassungsgesetz 2 x gelesen, aber darüber konnte ich jetzt nichts erfahren. Dennoch nächste Woche fängt das Seminar an, und ich hoffe ich bin um einiges schlauer. Ich werde das auch ansprechen, dass die Geschäftsleitung uns auch eine Frist einräumen muss, und dass nicht immer gleich an dem Tag getagt werden kann, ausser bei ganz dringenden Dingen.

Gruss Shiva

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DonJohnson

17.06.2010 um 02:28 Uhr

Shiva Ich raffe das nciht...

Onkelchen hätte eine Frage, also auch zu den kurzfristigen Einladungen müssen alle Mitglieder eingeladen werden, das ist doch richtig? Aber selbstverständlich - selbst bei einer falschen Einladung wären die Beschlüsse nicht rechtsgültig

*Beim ersten mal haben wir den Vorsitzenden und den1. Stellvertreter gewählt, und in den Augen der Mehrheit haben wir wieder umgewählt, jetzt ist der 1. der 4. - und in meinen Augen wegen einer Lappalie. * Es gibt keine Nummierung: es gibt den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter...

*Aber jetzt die wahren Beschlüsse zeitnah umzusetzen und die Protokolle auch zeitnah zu versenden, das war ja nicht wichtig . . . merkwürdig. * Was meinst du damit????

Also ist das richtig, wenn wir Mitglieder nicht geladen werden, auch wenn wir nicht im Hause sind, hat der Beschluss mit 2 Mitgliedern und 2 Kandidaten keine Wirksamkeit? JEDES BRM muß geladen werden. Wenn es verhindert ist, muß ein ErsatzBRM geladen werden - selbstverständlich das richtige sollte es mehrere geben... Ansonsten empfehle ich mal den §33 BetrVG zu lesen was die Beschlussfähigkeit angeht...

Ich habe das Betriebsverfassungsgesetz 2 x gelesen, aber darüber konnte ich jetzt nichts erfahren. Dennoch nächste Woche fängt das Seminar an, und ich hoffe ich bin um einiges schlauer. Ich werde das auch ansprechen, dass die Geschäftsleitung uns auch eine Frist einräumen muss, und dass nicht immer gleich an dem Tag getagt werden kann, ausser bei ganz dringenden Dingen. Also so langsam kommt es mir so vor, als wenn die WAF ihre eigenen Fragen hier rein stellt um Antworten zu generieren - ich bin echt entsetzt!!!

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Shiva

17.06.2010 um 02:57 Uhr

Hallo Don Johnson,

Ich habe das Betriebsverfassungsgesetz 2 x gelesen, aber darüber konnte ich jetzt nichts erfahren. Dennoch nächste Woche fängt das Seminar an, und ich hoffe ich bin um einiges schlauer. Ich werde das auch ansprechen, dass die Geschäftsleitung uns auch eine Frist einräumen muss, und dass nicht immer gleich an dem Tag getagt werden kann, ausser bei ganz dringenden Dingen. Also so langsam kommt es mir so vor, als wenn die WAF ihre eigenen Fragen hier rein stellt um Antworten zu generieren - ich bin echt entsetzt!!! Antwort 6 Erstellt am 17.06.2010 um 00:28 Uhr von DonJohnson

Da kann ich Dich beruhigen, die Frage ist von mir einem seit knapp 4 Wochen neues Mitglied eines Beriebsrates. Ich habe schon erwähnt dass unser Betrieb zum aller ersten mal einen Betriebsrat bekommen hat.

Meine Fragen sind ernst gemeint . . . ich glaube, dass wenn ich etwas Erfahrungen (vieleicht hören wir uns in ein paar Jahren wieder) haben würde, diese auch "Fragenden" gerne mitteile. Aber danke für die ersten Zeilen auch die waren etwas hilfreich.

Gruss Shiva

D
DonJohnson

17.06.2010 um 11:00 Uhr

Shiva Das ging nicht gegen dich... Vielleicht sport es dich auch an ;-))) Wir alle sinf klein angefangen und ich noch kleiner, glaube mir...

Wenn du dann die erste Schulung hinter dir hast, wirst du vielleicht meine Aussage verstehen ;-) oder in ein paar Jahren ;-)))

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