Kann mein Arbeitgeber mich jetzt noch erfolgreich kündigen!
Hallo, wer kann mir sagen ob mein Arbeitgeber mich nach Ablauf meines besonderen Kündigungsschutz, den ich als Mitglied im Wahlvorstand für die Betriebsratwahl hatte, noch Kündigen darf, für ein Vergehen, dass ich in meiner Amtszeit begangen habe, er damals aber nicht kündigen durfte, wegen dem besonderen Kündigungsschutz den Wahlvorstandsmitglieder haben. Es geht hier um eine verhaltensbedingte ordententliche Kündigung.
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.
Community-Antworten (3)
15.06.2010 um 02:28 Uhr
Dies kommt auf den Grund an, ist aber durchaus möglich.
15.06.2010 um 08:33 Uhr
eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung bedarf in der Regel einer zuvorigen Abmahnung und wenn der Vorfall abgemahnt wurde, kann wegen deselben Vorfalls nicht mehr gekündigt werden
einfach mal cool bleiben kündigen kann der AG eigentlich immer wie er will, wann er will, wen er will wenn keine Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen erhoben wird, wird jede Kündigung wirksam (§ 7 KSchG) und wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird ihm der Richter schon erzählen, was geht und was nicht
15.06.2010 um 09:18 Uhr
@ Bagger Das sehe ich genauso. Jedoch kommt es auf den Grund an. Auch mit dem besonderen Kündigungsschutz als Wahlvorstandsmitglied kannst du gekündigt werden, wenn es ausreicht für eine fristlose Kündigung. Jedoch muss hier der Arbeitgeber innerhalb von 14 Tag nach Kenntnisnahme aller relevanten Tatsachen. Ist diese frist verpasst hat er probleme wegen der Sche dich "los zu werden."
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