W.A.F. LogoSeminare

Kann mein Arbeitgeber mich jetzt noch erfolgreich kündigen!

B
Bagger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir sagen ob mein Arbeitgeber mich nach Ablauf meines besonderen Kündigungsschutz, den ich als Mitglied im Wahlvorstand für die Betriebsratwahl hatte, noch Kündigen darf, für ein Vergehen, dass ich in meiner Amtszeit begangen habe, er damals aber nicht kündigen durfte, wegen dem besonderen Kündigungsschutz den Wahlvorstandsmitglieder haben. Es geht hier um eine verhaltensbedingte ordententliche Kündigung.

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.

1.18703

Community-Antworten (3)

R
rainerw

15.06.2010 um 02:28 Uhr

Dies kommt auf den Grund an, ist aber durchaus möglich.

H
Hebebühne

15.06.2010 um 08:33 Uhr

eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung bedarf in der Regel einer zuvorigen Abmahnung und wenn der Vorfall abgemahnt wurde, kann wegen deselben Vorfalls nicht mehr gekündigt werden

einfach mal cool bleiben kündigen kann der AG eigentlich immer wie er will, wann er will, wen er will wenn keine Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen erhoben wird, wird jede Kündigung wirksam (§ 7 KSchG) und wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird ihm der Richter schon erzählen, was geht und was nicht

F
Forentroll

15.06.2010 um 09:18 Uhr

@ Bagger Das sehe ich genauso. Jedoch kommt es auf den Grund an. Auch mit dem besonderen Kündigungsschutz als Wahlvorstandsmitglied kannst du gekündigt werden, wenn es ausreicht für eine fristlose Kündigung. Jedoch muss hier der Arbeitgeber innerhalb von 14 Tag nach Kenntnisnahme aller relevanten Tatsachen. Ist diese frist verpasst hat er probleme wegen der Sche dich "los zu werden."

Ihre Antwort