Hallo, wer kann mir sagen ob mein Arbeitgeber mich nach Ablauf meines besonderen Kündigungsschutz, den ich als Mitglied im Wahlvorstand für die Betriebsratwahl hatte, noch Kündigen darf, für ein Vergehen, dass ich in meiner Amtszeit begangen habe, er damals aber nicht kündigen durfte, wegen
dem besonderen Kündigungsschutz den Wahlvorstandsmitglieder haben.
Es geht hier um eine verhaltensbedingte ordententliche Kündigung.

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage.