Erstellt am 14.06.2010 um 23:19 Uhr von peters
Genau das ist der Sinn eines Ersatzmitglieds. BetrVG § 29:
"Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden."
"ER HAT ZU LADEN" heißt nichts Anderes als "ER MUSS..."
Und zwar unabhängig davon, ob es um einen Beschluss geht oder nicht - und auch bei zeitweiser Verhinderung.
Das wird also sicher öfter für dich der Fall sein und daher wäre es ratsam, wenn du entsprechende Informationen über Rechte und Pflichten eines BR-Mitglieds bekommen würdest.
Frag deinen Vorsitzenden danach und such dir auch selbst passende Informationen dazu. Auf dieser Seite bist du ja schonmal nicht verkehrt.
P.S.: Eigentlich hätte dich derjenige, der dir eine Kandidatur für den BR angeboten hat, vorab schon ein wenig informieren sollen.
Erstellt am 14.06.2010 um 23:26 Uhr von rainerw
Dein Betriebsratsvorsitzender hat genau richtig gehandelt. Infos zu dem Thema bekommst Du ganz einfach aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Vieles kannst Du Dir aber auch ergoogeln.
Ich würde Dir auch empfehlen mal mit Deinem Betriebsratsvorsitzenden das Du mal auf ein Grundseminar kommst. Schulungen können auch für Ersatzmitglieder hilfreich sein.