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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

3 Betriebsratsmitglieder und ich steht nach der Wahl an vierter Stelle

S
surcouf
Jan 2018 bearbeitet

Habe heute Anruf vom Betriebsratsvorsitzenden erhalten solle zur nächsten Betriebsratssitzung kommen. Da einer der 3 Betriebsräte in Urlaub ist und es zu einer Abstimmung kommen soll. Meine Frage bin ich als viert Gewählter allso eigentlich ein Nachrücker schon berechtigt im Betriebsrat mitzuarbeiten und Beschlüsse mit zu fassen oder erst ab den zeitpunkt wenn einer von den 3 anderen aus den Betreibsrat ausscheidet und ich diese Stelle als viert Gewählter einnehme ? Wo bekommt man zu diesen Thema Infos her ?

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Community-Antworten (2)

P
peters

15.06.2010 um 01:19 Uhr

Genau das ist der Sinn eines Ersatzmitglieds. BetrVG § 29: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden."

"ER HAT ZU LADEN" heißt nichts Anderes als "ER MUSS..." Und zwar unabhängig davon, ob es um einen Beschluss geht oder nicht - und auch bei zeitweiser Verhinderung.

Das wird also sicher öfter für dich der Fall sein und daher wäre es ratsam, wenn du entsprechende Informationen über Rechte und Pflichten eines BR-Mitglieds bekommen würdest. Frag deinen Vorsitzenden danach und such dir auch selbst passende Informationen dazu. Auf dieser Seite bist du ja schonmal nicht verkehrt.

P.S.: Eigentlich hätte dich derjenige, der dir eine Kandidatur für den BR angeboten hat, vorab schon ein wenig informieren sollen.

R
rainerw

15.06.2010 um 01:26 Uhr

Dein Betriebsratsvorsitzender hat genau richtig gehandelt. Infos zu dem Thema bekommst Du ganz einfach aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Vieles kannst Du Dir aber auch ergoogeln. Ich würde Dir auch empfehlen mal mit Deinem Betriebsratsvorsitzenden das Du mal auf ein Grundseminar kommst. Schulungen können auch für Ersatzmitglieder hilfreich sein.

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