Erstellt am 13.06.2010 um 12:50 Uhr von rainerw
Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist niemanden unterstellt. Es muß lediglich im Sinne des Betriebsrates arbeiten. Hier können ihm dann vom Gremium Dinge zu Erledigung auferlegt werden. In eurem speziellen Fall habt ihr bei einem 9er Gremium (unter 201 AN) keinen Rechtsanspruch auf eine Vollfreistellung nach § 38 BetrVG. Jedes Betriebsratsmitglied kann sich jedoch jederzeit beim AG oder bei seinem unmittelbarem Vorgesetzten zur Betriebsratsarbeit abmelden. Dies erfolgt nach § 37 Abs. 2. Und er braucht auch nicht anzugeben welche BR arbeiten er zu erledigen hat, auch nicht Dir gegenüber.
Noch ein persönliches Wort. Ich weiß nicht wie ihr damals darauf gekommen seit das Du während Deiner 3 jährigen Freistellung dem Personalchef untergeordnet warst? Ein Betriebsratsmitglied ist in seiner arbeit als Betriebsratsmitglied niemandem unterstellt.
Erstellt am 13.06.2010 um 12:56 Uhr von ridgeback
rainerw,
ab 9er Gremium 1 Freistellung.
Erstellt am 13.06.2010 um 12:59 Uhr von rainerw
@ridgeback
Sorry heut ist Sonntag. Hast natürlich recht. (schäm, rotwerd)
Erstellt am 13.06.2010 um 13:10 Uhr von nicoline
UralteHase,
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich Dein nick nicht auf die Betriebsratsarbeit beziehen kann.
*Eine BR möchte gern freigestellt werden.*
Das kann dieses BRM gerne möchten, aber die Freistellungen werden gewählt und vielleicht gibt es ja auch noch andere BRM, die sich freistellen lassen möchten! Hierzu empfehle ich die Lektüre des Kommentars zu § 38 BetrVG
*Wie wird in anderen Betrieben der Vorgesetzten Problem geregelt?*
Im BR überhaupt nicht, weil es keinen Vorgesetzten eines BRM gibt!
*Ich war mal 3 Jahre freigestellt und in der Zeit war ich der Personal-chef untergeordnet.*
Als freigestelltes BRM gem. § 38 BetrVG ist man niemandem untergeordnet, weder dem BRV noch dem Personalchef!
*WIe ich es sehe, bin ich als Vorsitzende verantwortlich dafür dass der Freigestellten genug Arbeit haben und dass sie ihre Tag sinnvolll gestalten.*
Das siehst Du verkehrt! Das freigestellte BRM erledigt die Arbeit, die anfällt und die, die es vom Betriebsrat übertragen bekommt!
*Meine berechtigte sorge ist dass mein BR-Mitglied will sich nur "befreien" von sämtliche Verantwortung und als freie Geist ins unternehmen schweben. Zusätzlich ist der Person Stellvertretende BR-Vorsitzende.... *
Wenn diese Sorge WIRKLICH berechtigt ist, solltest Du mit dem BRM und vielleicht auch im Gremium darüber sprechen.
Ansonsten sollte man Dir, trotz Deines nicks, vielleicht noch empfehlen, Seminare zu besuchen!
rainerle:
§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
§ 38 Freistellungen
200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
Erstellt am 13.06.2010 um 13:36 Uhr von rainerw
nicoline,
schimpf Du auch ruhig noch mit mir. Erst ridgeback ...., nun Du. Jetzt fehlt nur noch das Deutschland heute nicht gewinnt. Dann sing ich: Ich fange nie mehr was an einem Sonntag an, weil der Sonntag mir meinen glauben nahm.
Und das passiert mir, wo ich in einem 9er Gremium bin.
Erstellt am 13.06.2010 um 13:57 Uhr von nicoline
rainerle,
ich möchte ausdrücklich und vehement betonen, dass das kein schimpfen war!!!! Es diente nur der Behebung einer Sonntagsvormittagsverwirrung, welche uns alle ja mal ereilen kann!
Na, dann freu ich mich ja schon auf Deinen Gesang ;-)))
Erstellt am 13.06.2010 um 14:13 Uhr von rainerw
Jaja und ich les dann morgen in der Zeitung Selbstmordversuch einer Userin. Sie überlebte aber den Sprung aus dem Kellerfenster. Das lass ich dann lieber.
Erstellt am 13.06.2010 um 17:13 Uhr von UralteHase
Moin, der Theorie geht an die Realität vorbei. Der BR Vorsitzender ist selbstverständlich nicht der Vorgesetzter, wer kontrolliert ob der Freigestellter seine Arbeit erledigt? Stellt euch folgende szenario vor: Freigestellter BR Mitglied soll Protokolle abtippen, Büro Organsieren und telefonate von der Belegschaft annehmen u.a.. Tut es aber nicht weil diese BR kommt zur Arbeit um 10, ist 40-50% prozent seine zeit beim rauchen, eine stunde zum Mittagessen und ist vielleicht sonst so unbrauchbar. Ausserdem, sollte ihre Urlaubsantrag unterschrieben haben, eine Gehaltserhöhung und auch vielleicht Mehrarbeitsandträge unterschrieben haben. Das alles sind die normale züge unseres bureaukratischen Arbeitswelt und muss von irgendjemandem durchgeführt...Wer denn? Bei mir war es der Perso Chef.
Erstellt am 13.06.2010 um 17:40 Uhr von nicoline
UralteHase,
*der Theorie geht an die Realität vorbei*
ich glaube eher, die Realität geht bei Euch an dem vorbei, was das BetrVG hergibt/vorschreibt!
*Der BR Vorsitzender ist selbstverständlich nicht der Vorgesetzter, wer kontrolliert ob der Freigestellter seine Arbeit erledigt?*
Nein, ist er selbstverständlich nicht!
*Stellt euch folgende szenario vor: Freigestellter BR Mitglied soll Protokolle abtippen, Büro Organsieren und telefonate von der Belegschaft annehmen u.a.. Tut es aber nicht weil diese BR kommt zur Arbeit um 10, ist 40-50% prozent seine zeit beim rauchen, eine stunde zum Mittagessen und ist vielleicht sonst so unbrauchbar.*
Vorstellen kann ich mir sehr viel. Wenn das, was Du schreibst, der Wahrheit entspricht, dann zeigt auch hierfür die Kommentierung zu § 38 BetrVG Möglichkeiten auf, die Freistellung, so sie denn korrekt gewählt wurde, zu beenden.
*Ausserdem, sollte ihre Urlaubsantrag unterschrieben haben, eine Gehaltserhöhung und auch vielleicht Mehrarbeitsandträge unterschrieben haben. Das alles sind die normale züge unseres bureaukratischen Arbeitswelt und muss von irgendjemandem durchgeführt...Wer denn? Bei mir war es der Perso Chef.*
Deswegen ist das BRM noch lange nicht dem Personalchef untergeordnet, Du bekommst hier einiges durcheinander, scheint es!
Erstellt am 13.06.2010 um 18:19 Uhr von rainerw
@nicoline
Ich verstehe es eher so, dasdas Freigestellte BRM hier irgendwelche Urlaubsanträge, Gehaltserhöhungen und Mehrarbeitsanträge unterschreiben soll. Denn wie kann es sonst sein das ein Personalchef Mehrarbeitsanträge unterschreibt?
@UralteHase
Ich denke mal ihr habt ein Grundsätzliches Problem der Arbeitorganisation. Wieso muß der Freigestellte das Protokoll tippen? Dafür gibt es einen Schriftführer im Gremium. Selbst wenn der Schriftführer dieses in der Sitzung per Hand mitschreibt, kann er sich noch zusätzlich eine Freistellung nach §37Abs. 2 nehmen um es dann noch mal maschinel zu schreiben. Und wieso muß ein Freigestellter nch § 38 BetrVG nur im Büro sitzen? Beantragt ein Betriebsratshandy und er kann Gespräche auf dem gesammten Firmengelände führen. Selbst wenn ihr das alles nicht machen machen und an einem starren System festhalten wollt könnt ihr doch jederzeit dem Freigestellten die Freistellung wieder entziehen. Merke: Immer das gesammte Gremium entscheidet!
Erstellt am 13.06.2010 um 20:01 Uhr von nicoline
@rainer
*Ich verstehe es eher so, das das Freigestellte BRM hier irgendwelche Urlaubsanträge, Gehaltserhöhungen und Mehrarbeitsanträge unterschreiben soll.*
Das wollte ich so nicht verstehen, sonst hätte man dazu ja eigentlich auch noch was sagen oder fragen müssen!
*Denn wie kann es sonst sein das ein Personalchef Mehrarbeitsanträge unterschreibt?*
Bei uns kommen alle Anträge ausschließlich aus der Personalbteilung und werden von der Leitung (oder den Teamleitungen) unterschrieben. Auch Anträge auf Änderung eines Arbeitszeitmodells etc.
Erstellt am 13.06.2010 um 20:15 Uhr von rainerw
@nicoline
Bei uns kommen alle Anträge ausschließlich aus der Personalbteilung und werden von der Leitung (oder den Teamleitungen) unterschrieben. Auch Anträge auf Änderung eines Arbeitszeitmodells etc.
Ist dann wohl von Betrieb zu Betrieb verschieden.
Erstellt am 13.06.2010 um 20:18 Uhr von nicoline
@rainer
*Ist dann wohl von Betrieb zu Betrieb verschieden.*
Jepp!
Viel Spaß beim Spiel und vor allen Dingen viel Glück! ;-))
Erstellt am 13.06.2010 um 20:31 Uhr von rainerw