Kann das Krankengeld gestrichen werden wenn er eine Kur ablehnt?
Hallo, ich bin in der Schwerbehindertenvertretung. Jetzt wollte jemand von mir wissen, ob ihm das Krankengeld gestrichen werden kann, wenn er eine Kur ablehnt? Der behandelnde Arzt hat die Kur nur angeraten und gemeint, er müsse ja nicht.
Community-Antworten (4)
22.03.2007 um 17:45 Uhr
Da der Arzt der Schweigepflicht unterliegt, dürfte doch niemand außer ihm und dem Arzt vom dem Ratschlag wissen - nicht mal die Krankenkasse, und schon gar nicht der ArbGeb. Und wer nichts weiss, kann auch nichts streichen...
Wenn man andererseits in Betracht zieht, dass die meisten Anträge auf eine Kur ohnehin erstmal von der Krankenkasse abgelehnt werden... Warum will er denn auf gar keinen Fall zur Kur?
22.03.2007 um 18:35 Uhr
Er will unbedingt wieder arbeiten gehen, aber er ist wohl gesundheitlich noch nicht so weit. Leider war er jetzt schon bei seiner Krankenkasse, die sagt, ohne Kur wird das Krankengeld gestrichen. Ela
22.03.2007 um 19:02 Uhr
Ela, es ist durch aus möglich das ein Mensch Probleme bekommt wen er nicht bereit ist auf seine Gesundheit zu achten !
Sprich , er soll zur Kur gehen , wird wichtig sein für ihn die Kasse überprüft ja ob eine Kur nötig ist oder nicht. Alleine würde ich nie wagen einer Empfehlung, für meine Gesungerhaltung ab zu lehnen ! Wer eis ob man mir daraus in ein Paar Jahren nicht einen Strickdrehen könnte ......
22.03.2007 um 19:56 Uhr
Ela,
es gibt auch Rehamaßnahmen ( Kuren), bei denen der Rentenversicherer Kostenträger der Maßnahme ist. Die Rehaklinik prüft, unter anderem, ob eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder eine längerfristige Erwerbsminderung. Im letzteren Fall könnte die Krankenkasse Geld sparen. da der Versicherte dann eine Erwerbsminderungsrente erhielte.
Das Krankengeld kann auch gestrichen werden, wenn ein Versicherter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. - Dazu kann auch die "Verweigerung" einer Reha/ Kur zählen.
LG
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