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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

was bedeutet - Unterschied zwischen GESCHÄFTSFÜHRUNG und GESCHÄFTSLEITUNG ?

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lanosan
Jan 2018 bearbeitet

welcher Unterschied besteht zwischen GESCHÄFTSFÜHRUNG und GESCHÄFTSLEITUNG ?? Unsere "MACHTVERHÄLTNISSE " sind sehr undurchsichtig. Wir haben einen Chef ( Inhaber ) , einen "Berater" , und eine Geschäftsleitung !!! diese Geschäftsleitung besteht aus drei Kollegen die den Laden auf und abschließen dürfen.Mehr nicht !!! Ansonsten sind sie Verkäufer, wie der Rest der Belegschaft auch.Dürfen die sich dann so nennen ??? Wenn unser "Berater" im Laden was verändern will, zB .personell, bespricht er es immer erst mit diesen drei Kollegen. Und dann erst mit dem BR. Wir als BR finden das nicht in Ordnung und als GL sehen wir die Kollegen auch.

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Community-Antworten (4)

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rainerw

11.06.2010 um 23:12 Uhr

Wer sagt das die die den Laden auf und zu schliessen die Geschäftsleitung ist? Habt ihr das schriftl. gesehen?

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dersensenmann

11.06.2010 um 23:20 Uhr

Kein Unterschied zwischen Geschäftsführung und Geschäftsleitung. Es sind aber nur Bezeichnungen. Entscheidend sind die Befugnisse wie z.B. Prokura. Mit wem der Berater sich berät, bleibt erstmal ihm überlassen. Allerdings sollte der BR darauf hinweisen, dass er rechtzeitig informiert werden muss, das heißt schon in der Planungsphase.

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lanosan

11.06.2010 um 23:32 Uhr

rainerw, darüber gibt es nichts schrifliches. Unser Berater nennt sich und sein Team so !!! Dieser Berater hat keine Prokura. Was in seinem Vertrag steht, wissen wir nicht.

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rainerw

11.06.2010 um 23:43 Uhr

@lanosan Genau das hatte ich vermutet. Und da sie dieses behaupten gehe ich auch mal davon aus das ihr ein kleiner Betrieb seit. Ist ein übliches Revier abstecken. Erkenntnisse kann der BR hier auch bekommen indem er Einsicht in der Lohn und Gehaltsliste beantragt. Schau Dir auch mal § 5 BetrVG an. Dort ist ersichtlich wer Leitender Angestellter ist. Sind bei euch Zweifel über den Status einzelner Betriebsangehöriger lasst euch dies vom AG darlegen. Und nur euer AG ist euer Verhandlungspartner. Falls dann noch zweifel, fragt auch mal bei eurem letzten Wahlvorstand nach ob die ein oder andere Person bei der letzen BR Wahl auf der Wählerliste stand. Leitende Angestellte erscheinen dort nämlich nicht drauf. Dies sind ein paar Möglichkeiten.

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