Erstellt am 11.06.2010 um 21:12 Uhr von rainerw
Wer sagt das die die den Laden auf und zu schliessen die Geschäftsleitung ist?
Habt ihr das schriftl. gesehen?
Erstellt am 11.06.2010 um 21:20 Uhr von dersensenmann
Kein Unterschied zwischen Geschäftsführung und Geschäftsleitung. Es sind aber nur Bezeichnungen. Entscheidend sind die Befugnisse wie z.B. Prokura.
Mit wem der Berater sich berät, bleibt erstmal ihm überlassen. Allerdings sollte der BR darauf hinweisen, dass er rechtzeitig informiert werden muss, das heißt schon in der Planungsphase.
Erstellt am 11.06.2010 um 21:32 Uhr von lanosan
rainerw,
darüber gibt es nichts schrifliches. Unser Berater nennt sich und sein Team so !!! Dieser Berater hat keine Prokura. Was in seinem Vertrag steht, wissen wir nicht.
Erstellt am 11.06.2010 um 21:43 Uhr von rainerw
@lanosan
Genau das hatte ich vermutet. Und da sie dieses behaupten gehe ich auch mal davon aus das ihr ein kleiner Betrieb seit. Ist ein übliches Revier abstecken.
Erkenntnisse kann der BR hier auch bekommen indem er Einsicht in der Lohn und Gehaltsliste beantragt.
Schau Dir auch mal § 5 BetrVG an. Dort ist ersichtlich wer Leitender Angestellter ist. Sind bei euch Zweifel über den Status einzelner Betriebsangehöriger lasst euch dies vom AG darlegen. Und nur euer AG ist euer Verhandlungspartner.
Falls dann noch zweifel, fragt auch mal bei eurem letzten Wahlvorstand nach ob die ein oder andere Person bei der letzen BR Wahl auf der Wählerliste stand. Leitende Angestellte erscheinen dort nämlich nicht drauf.
Dies sind ein paar Möglichkeiten.