Aussendiensttermin und BR-Termine vereinbaren
2 Kollegen und ich sind im Mai in unseren neuen BR gewählt worden. Dieser besteht aus insgesamt 7 Personen. Es haben sich 2 "Lager" gebildet. Ich bin im Unternehmen als Außendienstmitarbeiter eingestellt und betreue meinen Kundenkreis von einm Büro im Unternehmen. Dabei habe ich ca. 7-11 Außendiensttermine, welche Teilweise sehr kurzfristig festgelegt werden. manchmal innerhalb weniger Stunden. Nun hat unser BR-Vorsitzender mir mitgeteilt, daß solche kurzfristigen Termine nicht von eingehalten werden können, da die BR-Arbeit vorgeht. Ich bin jetzt verunsichert. Auf der einen Seite sind mir dies Kunden wichtig. Sie sind die, die uns Aufträge geben und somit für mich an 1. Stelle stehen. Nun zu meiner Frage: Kann in solchen dringenden Fällen nicht die Vertretung autom. ohne Einladung aufrücken um Beschlußgfähig zu bleiben ? Mene beiden Kollegen und ich haben nämlich das Gefühl, das die 4 anderen Kollegen des anderen Lager mich so aus dem BR "ekeln" wollen um "unser Lager" zu schwächen.
Community-Antworten (4)
11.06.2010 um 19:38 Uhr
Nein, die BR Arbeit geht vor. Um dein Amt aus zu üben musst du also alle anderen Termine absagen, dein Vorgesetzter kann da für Ersatz sorgen. Wenn du nicht verhindert bist (Arbeit ist keine Verhinderung) kann auch kein Ersatz geladen werden. Wenn du dein Mandat nicht ausfüllen willst und die Arbeit für wichtiger ansiehst kannst du als BR zurücktreten und es kann dann jemand auf Dauer nachrücken.
11.06.2010 um 20:19 Uhr
Pascha, ihr solltet für die BR-Sitzungen feste Termine anlegen, dadurch könnte man sich schon im voraus darauf einstellen. Wichtige Termine - Kundenbesprechungen, Konferenzen etc. - sind dann ein Verhinderungsgrund, wenn es dem Betriebsratsmitglied nicht zumutbar ist, ihnen fernzubleiben und stattdessen die Betriebsratssitzung zu besuchen. Dabei sind solche Situationen aber grundsätzlich auf Ausnahmefälle zu beschränken. Der Arbeitgeber hat regelmäßig für Vertretung zu sorgen, und die Termine sind so einzurichten, dass dem Betriebsratsmitglied die Sitzungsteilnahme möglich ist. Die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben hat, wie sich aus dem Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 2 ergibt, grundsätzlich Vorrang.
11.06.2010 um 20:24 Uhr
@ridgeback Wo steht rechtsbindend das der AG für Vertretung zu sorgen hat?
11.06.2010 um 20:32 Uhr
@rainerw, ...rechtsbindend naja, aber möchte der Arbeitgeber die Termine wahrgenommen haben, muß er halt.
Jetz such ich mal. ;-)
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