Erstellt am 11.06.2010 um 17:38 Uhr von Niemand
Nein,
die BR Arbeit geht vor. Um dein Amt aus zu üben musst du also alle anderen Termine absagen, dein Vorgesetzter kann da für Ersatz sorgen. Wenn du nicht verhindert bist (Arbeit ist keine Verhinderung) kann auch kein Ersatz geladen werden. Wenn du dein Mandat nicht ausfüllen willst und die Arbeit für wichtiger ansiehst kannst du als BR zurücktreten und es kann dann jemand auf Dauer nachrücken.
Erstellt am 11.06.2010 um 18:19 Uhr von ridgeback
Pascha,
ihr solltet für die BR-Sitzungen feste Termine anlegen, dadurch könnte man sich schon im voraus darauf einstellen. Wichtige Termine - Kundenbesprechungen, Konferenzen etc. - sind dann ein Verhinderungsgrund, wenn es dem Betriebsratsmitglied nicht zumutbar ist, ihnen fernzubleiben und stattdessen die Betriebsratssitzung zu besuchen. Dabei sind solche Situationen aber grundsätzlich auf Ausnahmefälle zu beschränken. Der Arbeitgeber hat regelmäßig für Vertretung zu sorgen, und die Termine sind so einzurichten, dass dem Betriebsratsmitglied die Sitzungsteilnahme möglich ist. Die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben hat, wie sich aus dem Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 2 ergibt, grundsätzlich Vorrang.
Erstellt am 11.06.2010 um 18:24 Uhr von rainerw
@ridgeback
Wo steht rechtsbindend das der AG für Vertretung zu sorgen hat?
Erstellt am 11.06.2010 um 18:32 Uhr von ridgeback
@rainerw,
...rechtsbindend naja, aber möchte der Arbeitgeber die Termine wahrgenommen haben, muß er halt.
Jetz such ich mal. ;-)