Gesetzliche Grundlage für Notebook-Bildschirm?
Hallo, folgende Frage stellt sich in unserem Betrieb. Ich habe einen Arbeitsplatz in einem Büro und ca. 1 mal die Woche einen Außendiensttermin. Wir arbeiten mit Laptops durch die schlechte und kleine Auflösung habe ich meinen Chef um einen Monitor gebeten. Dieser sagt: gibt es nicht. Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Diskussion mit meinem Chef....?
Community-Antworten (1)
02.06.2010 um 14:57 Uhr
Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Habt ihr eine Betriebsärztin und eine Schicherheitsfachkraft? Die müssen in bestimmten Abständen Betriebsbegehungen machen und dann kann man ja einen Rundgang gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung machen. Die Berufsgenossenschaft hilft auch immer - jedenfalls bei uns - kompetent.
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