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Wahltermin / Ende der Amtszeit

SM
Stephie M
Jan 2026 bearbeitet

Bei uns besteht bereits seit den 90er Jahren ein Betriebsrat, allerdings lassen sich die Wahltermine nicht mehr rekonstruieren. Zur letzten Wahl habe ich folgendes rausfinden können:

Wahltermin: 26.04.2022 Veröffentlichung Wahlergebnis: 03.05.2022 Konstituierende Sitzung: 09.05.2022

Damit endet die Amtszeit des aktuellen BR am 04.05.2026 - richtig? Wir liebäugeln aktuell mit dem Wahltermin 14.04.2026, das sollte dann ja passen - richtig?

Und können wir für die nächsten Jahre diese Termine beibehalten, da wir eben die Ur-Termine nicht kennen? Oder muss sich der aktuelle BR unnotwendigerweise kurzfristig auflösen damit diese Termine als Ur-Termine gelten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

D
Damei1981

13.01.2026 um 21:54 Uhr

die Konstituierende Sitzung kann auch vor dem Ende der Amtszeit des BR 2018-2022 gewesen sein. man müsste wissen wenn der BR 2018 begonnen hat zu arbeiten!

der alte BR könnte zurücktreten nach §13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG und dann ist das Veröffentlichung Wahlergebnis auch der Beginn der Amtszeit.

C
celestro

13.01.2026 um 23:57 Uhr

"man müsste wissen wenn der BR 2018 begonnen hat zu arbeiten!"

auch das würde ja nichts bringen, weil man nicht weiß ob dieser BR zur "richtigen Zeit" angefangen hat zu arbeiten.

"Und können wir für die nächsten Jahre diese Termine beibehalten, da wir eben die Ur-Termine nicht kennen?"

Können kann man viel!

"Oder muss sich der aktuelle BR unnotwendigerweise kurzfristig auflösen damit diese Termine als Ur-Termine gelten?"

Kommt darauf an. Wenn niemals jemand ein Hahn danach krähen wird, dann ist es völlig egal. Sollte es aber irgendwann einmal zu einem Rechtsstreit kommen, könnte das derbe ins Auge gehen. Also ich würde es machen, wie Damei1981 vorgeschlagen hat.

D
Damei81

14.01.2026 um 00:57 Uhr

"auch das würde ja nichts bringen, weil man nicht weiß ob dieser BR zur "richtigen Zeit" angefangen hat zu arbeiten."

bei der Aussage bin ich davon ausgegangen, das er richtig begonnen hat.

"Oder muss sich der aktuelle BR unnotwendigerweise kurzfristig auflösen damit diese Termine als Ur-Termine gelten?"

wenn man den Ur-Termin nicht kennt, ist es die einzige Variante, damit man rechtssicher ist!

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