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BRV verhält sich nicht diskret!

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Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Dies gibt was längeres, neuer BRV, hat die Freistellung abgelehnt. Es währe nicht so viel zu tun. Möchte 3 Monate testen. Dann erneut über eine Freistellung sprechen. 2 alte BR´s waren dagegen, 7 neue dafür.Er ruft vom Büro aus der Verwaltung an obwohl er ein eigenes Büro hat damit die Verwaltung es mitbekommt. Bei einer Unterhaltung zwischen altem BR und Mitarbeiter im Flur ging der BRV zu der MA und fragte was der BR wollte. Selbst die Sekretärin der Verwaltung sprach die MA an und Fragte ob der BR Sie unter druck gesetzt hat. Wir gehen (der alte BR) davon aus das es gegen die Person geht die Freigestellt wahr. Wie sollen können wir Reagieren? Auf Gespräche wird natürlich nicht eingegangen.

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Community-Antworten (5)

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rkoch

11.06.2010 um 11:46 Uhr

Die Diskretion ist ein Thema für sich, aber ihr verkennt hier etwas!

Die Freistellung von BRM für Betriebe mit 200 AN ist EINE AMTSPFLICHT des BR. Wenn ihr diese nicht wahrnehmt begeht ihr eine grobe Pflichtverletzung den den AG, die GEW oder die AN des Betriebes berechtigt Eure Auflösung beim ArbG zu beantragen. Ich will nicht sagen das es dazu kommt, das passiert eher selten. Ich will Euch nur darauf hinweisen, das das ein durchaus ernstzunehmender Fall ist. Der BR kann beschließen was er will, dieser Beschluß ist UNGÜLTIG, da gegen Recht verstoßen wird. Der BR MUSS Freigestellte wählen.

Wenn der BR anfängt sich da auf Diskussionen einzulassen passiert genau das was bei Euch passiert ist: Der AG wittert Oberwasser und in Zukunft müsst Ihr Euch um eine Freistellung streiten die er jetzt zwangsläufig ohne zu Mucken akzeptieren würde.

Wir gehen (der alte BR) davon aus das es gegen die Person geht die Freigestellt wahr. Wie sollen können wir Reagieren? Auf Gespräche wird natürlich nicht eingegangen.

Wenn wirklich gar nichts hilft droht mit §23 (1) BetrVG: Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

Es wird sich doch ein viertel der AN finden bzw. die GEW überzeugen lassen, einen entsprechenden Antrag beim ArbG einzureichen. Ich sage nicht, das ihr das tun sollt, nur damit drohen. Wenn die Drohung einigermaßen glaubwürdig rüberkommt, wird der BR schon mitziehen.....

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Tulpe

11.06.2010 um 11:51 Uhr

Die GEW hat ihm das aber gesagt Er kann eine Bedarfsfreistellung machen, dies wäre zwar nicht Sinnvoll aber machbar.

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Tanzbär

11.06.2010 um 12:49 Uhr

dies wäre zwar nicht Sinnvoll aber machbar.

das ist der geilste Satz, den ich hier zum lesen bekam. Und das aus dem Munde der Gewerkschaft. Ich glaube, meine Entscheidung war richtig. Geht es wirklich nur darum, das Machbare zu machen, auch wenn es sinlos ist? Haaalloooo ....

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rkoch

11.06.2010 um 12:53 Uhr

@Tanzbär

Du kannst Die GEW nicht verteufeln für dumme Aussagen einzelner GEW-Funktionäre. Die sind i.d.R. selbst keine Rechtswissenschaftler und oft noch nicht einmal jemals BR gewesen. Selbst wenn ist die Aussage der GEW zwar im rechtlichen Sinne falsch (zumindest was den Teil "sinnvoll" angeht, richtiger wäre das Wort "erlaubt"), aber machbar ist es definitiv. Machen schließlich anscheinend genug BR, wie man hier regelmäßig liest.

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Tanzbär

11.06.2010 um 13:28 Uhr

@rkoch Ich habe in der letzten Zeit ständig solche sinnigen Antworten von meiner Gewerkschaft erhalten. Irgenwannn war es zuviel. Sorry, ich kann da nicht mehr zurück, denn ich sehe da keine positive Entwicklung.

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