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Aufschreibung BR-Tätigkeit

M
mausk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann der AG von einem BR-Mitglied eine Aufschreibung über seine BR-Tätigkeit (Art und Zeit) verlangen? Wo finde ich entsprechende Lektüre (Urteile etc.)

1.15203

Community-Antworten (3)

R
rainerw

10.06.2010 um 23:50 Uhr

@mausk Wenn Du den Fitting, 24 Auflage hast, dann schaue im § 37 Rn 51. Hier steht noch mal expleziet beschrieben das ein BRM keinesfalls eine genaue Schilderung der BR Tätigkeiten abzuliefern hat; weder über Art noch über die Dauer. Kurzum zur BR arbeit, ohne angaben von Gründen abmelden, und hinterher wieder anmelden . Und gut ist!

T
Tanzbär

11.06.2010 um 09:24 Uhr

Wenn er wirklich etwas aufgeschriebenes haben will, dann soll er das selbst machen, denn du musst dich ja ab- und anmelden. Was du allerdings im einzelnen tust, geht ihn gar nichts an.

B
bubie

11.06.2010 um 09:57 Uhr

wir schreiben die zeiten auf, aber das hat für unsere lohnbuchhaltung steuerliche gründe, die für betriebsratsarbeit gelten. was wir in dieser zeit tun, schreiben wir zwar für uns auf, aber geben das nicht ab.

mfg bubie

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