Erstellt am 10.06.2010 um 21:50 Uhr von rainerw
@mausk
Wenn Du den Fitting, 24 Auflage hast, dann schaue im § 37 Rn 51.
Hier steht noch mal expleziet beschrieben das ein BRM keinesfalls eine genaue Schilderung der BR Tätigkeiten abzuliefern hat; weder über Art noch über die Dauer.
Kurzum zur BR arbeit, ohne angaben von Gründen abmelden, und hinterher wieder anmelden . Und gut ist!
Erstellt am 11.06.2010 um 07:24 Uhr von Tanzbär
Wenn er wirklich etwas aufgeschriebenes haben will, dann soll er das selbst machen, denn du musst dich ja ab- und anmelden. Was du allerdings im einzelnen tust, geht ihn gar nichts an.
Erstellt am 11.06.2010 um 07:57 Uhr von Bubie
wir schreiben die zeiten auf, aber das hat für unsere lohnbuchhaltung steuerliche gründe, die für betriebsratsarbeit gelten. was wir in dieser zeit tun, schreiben wir zwar für uns auf, aber geben das nicht ab.
mfg
bubie