Vertretungsberechtigung der Gewerkschaften??
Hallo, bei uns im Unternehmen ist seit dem 01.06 erstmalig ein BR installiert. Nun kommen die Briefchen der Gewerkschaften, die sich zu den BV eingeladen sehen möchten. Da wir im Unternehmen eine recht hohe Personalschwankung haben, kann ich derzeit nicht nachvollziehen, ob diese Gewerkschaften überhaupt die Berechtigung haben.
Kann ich den Nachweis der Vertretungsberechtigung als BRV verlangen, und wenn ja, nach welchem §??
Danke
Community-Antworten (16)
10.06.2010 um 18:40 Uhr
In welcher Sparte seit ihr tätig? Hieraus liesse sich ableiten welche GEW für euch zuständig ist. Ihr seit Gastgeber einer Betriebsversammlung. Demnach betimmt ihr wen ihr einladet oder nicht. Hier bedarf es keinen Nachweis über eine Vertretungsberechtigung.
10.06.2010 um 18:51 Uhr
rainerw, kleiner Irrtum. Nach § 46 Abs. 1 BetrVG können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen beratend teilnehmen. Das Teilnahmerecht besteht unabhängig von einer Einladung durch den Betriebsrat oder einer Gestattung durch den Arbeitgeber. Für Abteilungsversammlungen besteht ein Teilnahmerecht auch dann, wenn die Gewerkschaft nicht der Abteilung, wohl aber im Betrieb vertreten ist.
10.06.2010 um 20:03 Uhr
@ridgeback Jaja, Du auch noch. Habe wegen meiner Antwort gerade hier zuhause schon eine Rüge erhalten.
10.06.2010 um 20:06 Uhr
rainerw, wieso, hast Du gerade eine Gewerkschaftssekretärin zu Besuch? ;-)
10.06.2010 um 20:11 Uhr
nee, aber jemanden den die Materie auch nicht unbekannt ist. Aber vielleicht weißt Du ja eine die sich gerade gerne mit mir, sorry der Materie, befassen würde.
10.06.2010 um 21:38 Uhr
Ist ja alles ok, aber woher weiß ich als BRV denn, ob die Gewerkschaft tatsächlich im Betrieb vertreten ist?? Am Ende kommt noch jemand zur Betriebsversammlung, der dort gar nichts zu suchen hat. Darum geht es. Bei mir hat sich eine Gewerkschaft als "im Betrieb vertreten" avisiert und wünscht eine Einladung zur BV. Aber ich kann es ja nicht nachvollziehen, muß ich das also glauben??
10.06.2010 um 21:46 Uhr
Ulrik, das musst Du wohl glauben, wenn es eine Gewerkschaft ist, die Euren Bereich vertritt. Die Gewerkschaft ist ja nicht berechtigt, ihre Mitglieder zu offenbaren. Aber mir ist noch nicht klar, was Du gegen eine Teilnahme hast?
10.06.2010 um 23:59 Uhr
@Lotte: Ich möchte mich einfach nur absichern, daß neimand bei der Betriebsversammlung dabei ist, der kein Recht hat, unsere Interna zu hören. Einfaches Beispiel: Angestellter X ist bei Gewerkschaft Y, scheidet aus dem Unternehmen aus (hohe Fluktuation), kein anderer Angestellter ist bei Gewerkschaft Y, und wir lassen die Gewerkschaft Y zur BV. Was dann??
11.06.2010 um 00:12 Uhr
@Ulrik Nichts und dann? Es ist nicht eure Aufgabe alles im kleinsten zu kontrollieren. Mit wieeil verschiedenen GEW´s rechnest Du denn? Neme mit den entsprechenden GEW´S lelefonischen Kontakt auf und Frage nach welchen GEW Sekretär sie schicken wollen. Wir stimmen z. B. vorher ab wer was sagt auf einer Betriebsversammlung und laden unseren GEW Sekretär ins BR Büro ein zu einem Gespräch.
Ich kann aber immer noch nicht nachvollziehen warum Du so ne Angst davor hast das da einer zuviel auftauchen könnte. Gibt es da noch einen anderen Grund?
11.06.2010 um 00:32 Uhr
Wenn ein Gewerkschaftsvertreter wegen einem einzigen Mitglied sich die Mühe macht, zur Betriebsversammlung zu kommen, sollte man ihm eher einen roten Teppich ausrollen statt ihn kritisch zu beäugen.
rainerw hat Recht; ich würde vorher mit den Vertretern Kontakt aufnehmen und die Zusammenarbeit abstimmen. Wir haben damit auch recht gute Erfahrungen; auch mit 2 konkurrierenden Gewerkschaften.
11.06.2010 um 10:06 Uhr
@ ulrik Mal einen anderen Vorschlag, warum gleich direkt zur Betriebsversammlung einladen. Wie wäre es mit einer BR-Sitzung nur zu diesem Thema. Lade auch alle für den gleichen Tag ab. Dann können die sich vor euren Augen "profilieren!!!"
Auch wenn diese nicht offenbaren müssen würde ich trotzdem von den Gew verlagen, dass sie sich legitimieren, warum sie für euch zuständig sind. Pistole auf die Brust und danach fragen wieso sie für euch zuständig sind!
11.06.2010 um 11:16 Uhr
Beachte: §46 (1) BetrVG: An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen.
Wie schon gesagt dürfen nur "im Betrieb vertretene Gewerkschaften" an der Betriebsversammlung teilnehmen.
Ulrik > aber woher weiß ich als BRV denn, ob die Gewerkschaft tatsächlich im Betrieb vertreten ist??
Zur Begrifflichkeit "im Betrieb vertreten" gibt es hier anscheinend nachholbedarf :-) Es gibt es eine eindeutige Definition:
Sobald eine Gewerkschaft mindestens EIN Gewerkschaftsmitglied im Betrieb hat, ist sie im Betrieb vertreten, sonst nicht.
Siehe z.B. DKK Rn. 9 zu §2 BetrVG: Eine Arbeitgebervereinigung ist im Betrieb vertreten, wenn der AG bei ihr Mitglied ist (HaKo-BetrVG-Kloppenburg, Rn. 19). Eine Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein AN des Betriebes bei ihr Mitglied ist (zu den Einzelheiten vgl. Rn. 29 f.)
aber: Ulrik > bei uns im Unternehmen ist seit dem 01.06 erstmalig ein BR installiert.
Nun kommen die Briefchen der Gewerkschaften, die sich zu den BV eingeladen sehen möchten.
Woher weiß die Gewerkschaft überhaupt, das ihr gewählt habt? Hat der WV das Wahlergebnis der GEW übermittelt? Dann hat er doch offenbar schon festgestellt, das die GEW im Betrieb vertreten ist. Oder hat eines der GEWM im Betrieb die GEW informiert?
Lotte > Die Gewerkschaft ist ja nicht berechtigt, ihre Mitglieder zu offenbaren.
IMHO liegst Du da falsch, Lotte! Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen BR und GEW ist die GEW IMHO sogar verpflichtet dem BR eine Mitgliederliste auszuhändigen. Diese fällt natürlich unter den Datenschutz und der BR hat alles zu tun, das sie Geheim bleibt. Selbst wenn meine Meinung hier falsch sein sollte gilt: Der Vertrauenskörper der GEW ist auf jeden Fall berechtigt die Mitgliederliste einzusehen, und i.d.R. sind alle BRM die zugleich GEWM sind per definition VK-Mitglieder bzw. diesen gleichgestellt. Peinlich quasi nur, wenn kein BRM zugleich GEWM ist. Auf der anderen Seite stellt sich dann dem BR die Frage der "vertretenen GEW" dann nicht....... Tip: Wenn die GEW zuständig ist, ist es auf keinen Fall falsch, wenn die BRM ernsthaft mit dem Gedanken spielen GEWM zu werden.
11.06.2010 um 11:19 Uhr
@rkoch, kann dich in deinem letzten Absatz nur bestätigen. Wir bekommen jeden Monat eine Liste mit den aktuellen Mitgliedern von der GEW.
11.06.2010 um 12:11 Uhr
@MonaLisa Wir eben auch (zwar nicht monatlich, aber auf Anforderung) allerdings sind wir auch alle GEWM und VK, insofern war ich mit bzgl. eines BR ohne GEWM unsicher.....
11.06.2010 um 12:54 Uhr
@rkoch: Wir haben den BR durch Anstoss von Ver.di eingeführt. DIese wurde vom Wahlvorstand natürlich auch unterrichtet, daher ist Ver.di kein Thema. Aber das "Briefchen" kam von einer anderen Gewerkschaft, die in den Wahlprozess gar nicht eingebunden war. Ich habe auch keine Angst vor einer Gewerkschaft, die bei den Versammlungen dabei sitzt. Ist ja deren Zeit. Aber wie gesagt, da hierbei Betriebsinterna genannt werden, möchte ich einfach verhindern, daß Unbefugte dabei sitzen. Ich finde die Lösung mit den Mitgliederlisten sehr gut, im Vierteljahresrythmus wünschenswert.
11.06.2010 um 13:03 Uhr
@Ulrik
In diesem Sinne frage doch gleich mal bei dieser Gewerkschaft nach, aufgrund welcher Mitglieder sie ihren Anspruch anmeldet. Wenn sie darauf nicht antworten können oder wollen teilt ihnen mit das ihr ins blaue hinein keine Gewerkschaft einladet. Wenn sie denn tatsächlich Mitglieder bei Euch hat klärt welche GEW zuständig ist und redet mit den Kollegen wegen GEW-Wechsel. Wir haben bei uns auch noch einen Kollegen der aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit IG-Bau ist, aber die hat sich bei uns noch nie gemeldet :-)
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