Wahlrecht zur SBV-Wahl trotz laufendem Verfahren
hallo, hat ein mitarbeiter, bei laufendem verfahren auf anerkennung als schwerbehinderter, ein wahlrecht bei der SBV-Wahl ?
Community-Antworten (1)
10.06.2010 um 15:15 Uhr
@inday
Wer darf wählen? (Wahlberechtigung)
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 94 Abs. 2, § 68 Abs. 3 SGB IX).
Wer kann gewählt werden? (Wählbarkeit)
Wählbar sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb / der Dienststelle seit sechs Monaten angehören (wenn diese/r seit mindestens einem Jahr besteht) (§ 94 Abs. 3 SGB IX).
Also ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Mitarbeiter erst nach Anerkennung wählen darf und somit in Deiner genannten Konstellation nicht wählen darf. Es sei denn, die Anerkennung kommt noch dem Aushang des Wahlausschreibens.
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