Erstellt am 10.06.2010 um 09:59 Uhr von rkoch
> unser geschäftsführer zweifelt die betriebsratswahl an
Zweifen kann er soviel er will, solange er die Wahl nicht tatsächlich innerhalb der Frist anficht ist die Wahl so wie sie ist ohnehin gültig.
> weil mein kollege und ich uns als kandidaten aufgestellt haben und auch gewählt worden und wir beide auch als wahlkommission tätig waren.benötige dringend ein gesetzestext der darüber auskunft geben kann.
Wahlkommission? Nach welcher Gesetzesgrundlage habt ihr denn gewählt? Im BetrVG heißt das Ding "Wahlvorstand".
Abgesehen davon:
§ 8 BetrVG: Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.
Ihr wart doch wählbar, oder? Ich lese da nichts davon, das Wahlvorstandsmitglieder von der Wahl ausgeschlossen wären.....
Erstellt am 10.06.2010 um 10:01 Uhr von kainil
Hallo Julius,
BtrVG § 8 Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören.......
Und dazu gehört auch Ihr als Wahlvorstand.
Wenn Euer GF die Wahl anfechten will, soll er sich den § 19 BtrVG durchlesen, da steht nämlich das er die Wahl beim Arbeitsgericht anfechten kann.( Ich wette 10:1 das macht er nicht.)Anfechtung muß innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen, sonst hat er sowieso verspielt.
Du schreibst : Zweifelt die BR Wahl an. Ich habe auch öfter Zweifel ob die GF immer die richtige ist.
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Erstellt am 10.06.2010 um 10:40 Uhr von Peters
Außerdem: wenn ER Zweifel hat, dann soll ER sich schlau machen, wie die Rechtslage ist.
Er könnte ja einfach zum Arbeitsgericht gehen und sich blamieren.