unsere GL lässt diverse Seminare durch Externe durchführen. Wir wollen nun nach §96/97/98 BetrVG an die GL herantreten und sie auffordern, sämtliche Seminare und/oder Schulungsmaßnahmen mit uns abzustimmen.
In der Kommentierung finde ich immer nur was Berufsbildung, Ausbildung.
Gelten die o.a. Paragraphen auch für den normalen Arbeitnehmer?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten