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Berufsbildung - Muss GL uns die Seminarunterlagen vor Beginn vorlegen?

T
thomaslud
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere GL lässt diverse Seminare durch Externe durchführen. Wir wollen nun nach §96/97/98 BetrVG an die GL herantreten und sie auffordern, sämtliche Seminare und/oder Schulungsmaßnahmen mit uns abzustimmen. In der Kommentierung finde ich immer nur was Berufsbildung, Ausbildung. Gelten die o.a. Paragraphen auch für den normalen Arbeitnehmer? Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

09.06.2010 um 18:53 Uhr

@thomaslud, gilt auch für den Normalen. ;-) Nach § 98 BetrVG hat derBetriebsrat über den gesamten Inhalt einer Maßnahme mitzubestimmen, also

* über den Zweck der Maßnahme und die Festlegung des möglichen Teilnehmerkreises,
* den Inhalt und Umfang der zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten,
* die Methoden der Wissensvermittlung,
* die zeitliche Dauer und Lage der Maßnahme sowie
* die Ausgestaltung einer etwaigen Prüfung.

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