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§ 96-98 BetrVG - was bedeutet die Beteiligung des BR bei Maßnahmen der Berufsbildung?

S
Shiabu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag! Ich habe bei Wikipedia folgendes gelesen und wüsste gerne, wie man diesen Satz zu verstehen hat. Zitat Wikipedia:"Bei Maßnahmen der Berufsbildung ist der Betriebsrat zu beteiligen (§ 96-98 BetrVG). "

Vielen Dank im Vorraus!

2.87005

Community-Antworten (5)

B
Blume

01.03.2006 um 13:16 Uhr

L. meint, das ist, wenn der Betriebsrat sich einmischt, wenn es irgendwelche Fördermaßnahmen gibt und so. Schulungen ... blabla. Wissen tut sie's trotzdem net genau. Alles klar? Eimerweise liebe Grüße (wenn du nicht Alex oder Marcel bist, dann nämnlich einen Tritt in den Arsch)

W
w-j-l

01.03.2006 um 13:31 Uhr

@Shiabu

bist Du eigentlich im Betriebsrat? Wenn das so wäre, dann würde mich diese Frage (wie viele andere Fragen hier) wundern. Schau doch mal im Kommentar nach. Da sind einige Mögluichkeiten der Beteiligung benannt. Da das aber so komplex ist, würde eine einfache Antwort hier nur den Widerspruch von anderen im Forum hervorrufen.

Du weist ja aus wiki schon, wo Du im Gesetz nachsehen mußt.

B
Bernd

01.03.2006 um 13:52 Uhr

Geh mal eher davon aus dass die Klasse 10 c der Realschule in .... Unterricht am Computer hatte...

W
w-j-l

01.03.2006 um 14:46 Uhr

????? hab ich da etwas verpasst? Ich bin erst seit 2 Wochen in diesem Forum.

B
Bernd

01.03.2006 um 17:31 Uhr

Schau Dir einfach mal die Beiträge die in diesem Zeitraum gelaufen sind an.

Z.B. von Blume, Shiabu, 10c ...

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