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Unterlagen an neuen BR - was mus alles übergeben werden?

N
Nina
Jan 2018 bearbeitet

wir hatten gestern wahlen und der BR wird komplett ausgetauscht (3).

wie ist es mit den ganzen unterlagen, die wir haben, seminarunterlagen, protokolle, korrespondenz etc. muss ich alles komplett übergeben? da sind auch sehr persönliche notizen etc. bei, die ich ungern aus der hand gebe

3.15603

Community-Antworten (3)

P
p.g.

27.04.2006 um 14:23 Uhr

Nein, es braucht nicht alles übergeben werden. Es müssen aber BV's dem neuen Betriebsrat übergeben werden.

I
Irma

27.04.2006 um 18:05 Uhr

Wir übergeben folgendes : z.B. Personalmaßnahmen , Arbeitgeberprotokolle , neutralen Schriftverkehr , Schriftverkehr mit Arbeitgeber , Widersprüche , Prozessakten , Wahlunterlagen , Anwesenheitslisten , BVs ,..

Wir behalten ein : z.B. BR-Protokolle , personenbezogenen Schriftverkehr ( bei AN-Beschwerden , ..)

Persönliche Notizen würde ich auch nicht weitergeben .

R
Rollie

27.04.2006 um 20:34 Uhr

@ p.g.

die Aussage halte ich aber für recht interpretierbar.

@ Irma,

wieso behaltet ihr das ein ? Wie will sich der Betriebsrat ein Bild von zurückliegenden Sachen machen, wenn er sie nich einsehen kann ?

Was macht ihr mit den einbehaltenen Sachen ? Die gehen ja wohl kaum in den Besitz von Nichtbetriebsräten ?

Auch personenbezogener Schriftverkehr kann im Nachhinein zur Beurteilung wichtig sein, wenn in Zukunft etwas zur Person vorliegt und der alte Schriftverkehr Aussagekraft zur Beurteilung haben könnte.

Grade alte Protokolle könnten in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen, beispielsweise, um zu prüfen, ob Beschlüsse des Betriebsrats rechtens zu stande gekommen sind.

Ich denke daher, das alles, was zur Betriebsratsarbeit gehört, dem neuen Betriebsrat auch zu übergeben ist. Gut, persönliche Notizen sicher nicht.

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