Erstellt am 27.04.2006 um 12:23 Uhr von p.g.
Nein, es braucht nicht alles übergeben werden.
Es müssen aber BV's dem neuen Betriebsrat übergeben werden.
Erstellt am 27.04.2006 um 16:05 Uhr von Irma
Wir übergeben folgendes : z.B. Personalmaßnahmen , Arbeitgeberprotokolle , neutralen Schriftverkehr , Schriftverkehr mit Arbeitgeber , Widersprüche , Prozessakten , Wahlunterlagen , Anwesenheitslisten , BVs ,..
Wir behalten ein : z.B. BR-Protokolle , personenbezogenen Schriftverkehr
( bei AN-Beschwerden , ..)
Persönliche Notizen würde ich auch nicht weitergeben .
Erstellt am 27.04.2006 um 18:34 Uhr von Rollie
@ p.g.
die Aussage halte ich aber für recht interpretierbar.
@ Irma,
wieso behaltet ihr das ein ? Wie will sich der Betriebsrat ein Bild von zurückliegenden Sachen machen, wenn er sie nich einsehen kann ?
Was macht ihr mit den einbehaltenen Sachen ? Die gehen ja wohl kaum in den Besitz von Nichtbetriebsräten ?
Auch personenbezogener Schriftverkehr kann im Nachhinein zur Beurteilung wichtig sein, wenn in Zukunft etwas zur Person vorliegt und der alte Schriftverkehr Aussagekraft zur Beurteilung haben könnte.
Grade alte Protokolle könnten in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen, beispielsweise, um zu prüfen, ob Beschlüsse des Betriebsrats rechtens zu stande gekommen sind.
Ich denke daher, das alles, was zur Betriebsratsarbeit gehört, dem neuen Betriebsrat auch zu übergeben ist. Gut, persönliche Notizen sicher nicht.