WAF-Seminarunterlagen
Ich habe gestern von unserem Vertriebsleiter (er soll ein leitender Angestellter sein) eine Email bekommen. Darin fordert er die Seminarunterlagen ein, weil die Firma ja auch diese Seminare zahlt. Hat er da ein Anrecht drauf? Bzw der Geschäftsführer?
Community-Antworten (3)
13.03.2016 um 14:56 Uhr
Hallo,
ihr habt doch einen Beschluss gefast und alle erforderlichen Sachen mitgeteilt, welches Thema, Hotel, Semminar Anbieter und die Kosten? Ansonsten drucke die Seminar Bedingungen aus dem Internet aus, da steht alles drin oder sende den Link und gut ist.
13.03.2016 um 16:03 Uhr
ich glaube hier sind die sogenannten Handouts gemeint...
Nee, behalte die, du hast ja sicherlich persönliche Anmerkungen gemacht, also ist es ja innhaltlich dein Eigentum. Weiterhin benötigst du die ja noch, um das erlernte zu festigen, nachzuschlagen usw. Solltest du mal irgendwann aus dem BR ausscheiden, müßte man darüber sinieren, aber wenn du Anmerkungen gemacht hast...
13.03.2016 um 19:54 Uhr
Er möge sich an die WAF wenden .....
Ansonsten - siehe Globus
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