Erstellt am 10.06.2010 um 08:14 Uhr von Dielöwin
Hallo Passat(hab ich auch mal gefahren)
Für die JAV Vorsitzende wird es doch wohl eine/n Stelli geben. Und genau diese/r führt das Amt weiterhin aus. Betr, § 63 JAV. Die ander Möglichkeit währe (bin ich mir aber nicht sicher) ihr verkleinert auf die nächste niedrigere Zahl also 3 und habt dann Ersatzmitglieder
Erstellt am 10.06.2010 um 08:52 Uhr von rkoch
Ups. Jetzt wollt ich nicht antworten weil wir gar keine JAV haben.... Aber nach der Antwort fühle ich mich genötigt.... :-)
> JAV besteht aus 5 Mitgliedern( leider kein Ersatzmitglied). Jetzt hat unsere JAV Vorsitzende gekündigt.
Ihr habt also nur noch 4 JAV-Mitglieder bei 5 regelmäßigen JAV-Mitgliedern.
§64 (1) BetrVG sagt folgendes:
Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.
und der zitierte §13 (2) 2. sagt wiederrum:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat (Anm.: im Sinne von §64 ersetze hier und im folgenden BR durch JAV) zu wählen, wenn
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Ihr seid also verpflichtet unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Tut ihr das nicht begeht ihr einen groben Pflichtverstoß.
Dielöwin > Die ander Möglichkeit währe (bin ich mir aber nicht sicher) ihr verkleinert auf die nächste niedrigere Zahl also 3 und habt dann Ersatzmitglieder
Das wiederum geht gar nicht, außer ihr habt bei den Wahlen nicht genug wählbare Kandidaten oder zu wenige Kandidaten. Der BR bzw. die JAV kann sich nicht selbst herabstufen.
Erstellt am 10.06.2010 um 11:55 Uhr von Petrus
> Ihr seid also verpflichtet unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Tut ihr das nicht begeht ihr
> einen groben Pflichtverstoß.
Also bestellen sie den Wahlvorstand. Pflichtverstoß vermieden.
Der WV wird sich erstmal aufschlauen müssen, was für die Wahl zu tun ist; z.B. auf einem entsprechenden Seminar (egal ob nun von Gewerkschaft, WAF oder einem anderen Anbieter). Und dann setzt man das gelernte um. Vermutlich kommt dann auch noch der Sommerurlaub. Und dann sind auch noch Fristen zu beachten. (Bei 5 JAVis muss man nicht im vereinfachten Verfahren wählen...)
Vermutlich werden sie mit dem Wahltermin schon im September landen...
Erstellt am 11.06.2010 um 09:31 Uhr von rkoch
Stimmt. Das man die Geschichte in die Zukunft dehnen kann wollt ich erst auch schreiben und habs dann vergessen... Danke Petrus (auch für das aktuelle Wetter :-) )