Kündigungsschutz unter 5 Mitarbeitern
Hallo zusammen Weiß einer von euch ob das Kündigungsschutzgesetz für Auszubildende auch bei Betrieben unter 5 Mitarbeitern gilt. Der Kündigungschutz für normale Mitarbeiter ist ja ein anderer bei unter 5 bzw. 10 Mitarbeitern
Community-Antworten (1)
09.06.2010 um 15:40 Uhr
Moin Biggy, hier greift doch das BBiG
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