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Probezeit vs. Kündigungsschutz - wie ist das bei JAV-Bewerbern?

JW
JAV Wahlvorstand
Feb 2019 bearbeitet

Bei uns im Betrieb hat am Mittwoch (04.10.06) für 31 Azubis wieder das neue Ausbildungsjahr begonnen - und damit auch eine 6 monatige Probezeit.

Am 11.10.06 ist bei uns Deadline für den Eintrag auf die Bewerberliste zur JAV-Wahl, danach wird aller Voraussicht nach die Liste zugelassen - es ist dann Mitte Oktober - und für die Listenteilnehmer beginnt ein 6 monatiger Kündigungsschutz.

Wenn sich die neuen Azubis auf die Bewerberliste stellen und somit vom Kündigungsschutz gebrauch machen, dürfen sie während der Probezeit dann trotzdem ohne triftigen Grund entlassen werden oder ist in dem Fall der Kündigungsschutz trotz Probezeitklausel höher gewichtiger?

Danke für die Info schonmal. Gruß JAV Wahlvorstand

10.455012

Community-Antworten (12)

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 11:57 Uhr

@JAV Wahlvorstand, der Kündigungsschutz hat Vorrang! § 15 KSchG

Nur mal so am Rande...., habt ihr kein JAV-Wahlvorstand`s Seminar besucht?

JW
JAV Wahlvorstand

06.10.2006 um 12:30 Uhr

@Mona-Lisa: hey danke, das is doch schonmal was.

Zu deiner Randbemerkung ;-): die Ausbildung darf in keinster Weise durch die JAV-Mitgliedschaft beeinflusst werden...allerdings könnten einige BR Mitglieder, die die JAV unter ihre Obhut nehmen da durchaus was machen...da geb ich dir Recht.

Was mich noch allgemein interessieren würde: fühlen sich die Leute, die solche Fragen beantworten überfordert oder warum findet man häufig Unterstellungen über ein Seminarversäumnis?? :-)

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 12:36 Uhr

@JAV Wahlvorstand, ich denke, dass die "Leute", die solche Fragen beantworten dir nicht`s unterstellen wollen. Fakt ist einfach, dass rechtliche Fragen, die unweigerlich bei einem Wahlvorstand auftreten, unabhängig ob JAV Wahl oder BR-Wahl zum grossteil von vorne herein ausgeräumt werden können. Ihr wärt nicht der erste Wahlvorstand, der durch Unwissenheit Fehler macht. Deshalb meine Frage nach JAV Wahl Seminar.

JW
JAV Wahlvorstand

06.10.2006 um 12:44 Uhr

@Mona-Lisa Da geb ich dir Recht, viele Fehler ereignen sich meist (erst) dann, wenn eine Sache besteht...und dann steht man da. Und deshalb nutz ich ja u.a. dieses Forum... ;-)

Ich persönlich würde gern solche Seminare, wo's besonders um Rechtsfragen geht, mit machen, jedoch ist es auf Grund der Ausbildung halt immer eine Gradwanderung. Aber es gibt ja dann noch noch weitere 4 JAV Vertreter...dann kann man sich die Seminare im Kollektiv aufteilen.

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 12:50 Uhr

@JAV Wahlvorstand, naja, so ein Seminar sollte der gesamte Wahlvorstand besuchen....... Danach geht es für die gewählte JAV ja gleich mit Schulungen weiter.......

RI
Ramses II

06.10.2006 um 22:59 Uhr

Eure AzuBis haben 6 Monate Probezeit?

'Faszinierend'!

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 23:08 Uhr

JW
JAV Wahlvorstand

07.10.2006 um 02:35 Uhr

@Mona-Lisa & Ramses II hey wow...das ist ja mal ne tolle Info!! Wenn das für alle Ausbildungsbereiche gilt, also auch für die Krankenpflege, dann ist das ja mal ne tolle Nachricht!! mmmh...in der Übersicht wurde der Beschluss bezüglich des 21. Berliner Zahnärztetag 19.01.07 - 20.01.07 gemacht...gilt das nun für alle Bereiche???

M
Mona-Lisa

07.10.2006 um 10:13 Uhr

@JAV Wahlvorstand, der 21. Berliner Zahnärztetag ist doch erst im Januar 2007........ ;-))

Gilt für alle Ausbildungsbereiche. http://www.zaek-berlin.de/content_news_details.php?menu_id=152&page=298

F
Fayence

07.10.2006 um 10:33 Uhr

"Gilt für alle Ausbildungsbereiche."

Mona-Lisa, ich würde meinen, dass der §13 KrPflG etwas anderes aussagt! ;-)

M
Mona-Lisa

07.10.2006 um 10:42 Uhr

@JAV Wahlvorstand, war wohl nix....... Ich war der Meinung, dass diese Novellierung für alle Ausbildungsbereiche zutrifft.

@Fayence, dann gibt`s wohl für jeden Ausbildungsbereich verschiedene Probezeiten?

F
Fayence

07.10.2006 um 10:52 Uhr

Mona-Lisa, Grundlage für Deine Aussage ist das BBiG und das gilt in der Tat nicht für alle Ausbildungsbereiche, siehe §3.

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