Erstellt am 08.06.2010 um 14:15 Uhr von Tanzbär
Jetzt ein Seminar für einen "Nachrücker" so kurz vor den Wahlen, das finde ich auch ganz schön hoch gepokert.
Erstellt am 08.06.2010 um 14:16 Uhr von rainerw
@ignition
Der AG hat hier nichts zu genehmigen. Ihr teilt dem AG mit und soweit erst mal gut.
Bezweifelt er dies, so kann er sich ans Arbeitsgericht oder aber an die Einigungsstelle wenden. Das ist dann abhänngig von seiner Begründung.
Lese dazu auch den Komentar im §37 Abs, 6 BetrVG.
Erstellt am 08.06.2010 um 15:37 Uhr von rkoch
Ich hab da was gefunden:
http://www.betriebsratsqualifizierung.de/index.php?option=com_content&Itemid=385&id=797&task=view
bzw.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=31fe130c3bc73dd8bafd48633097692d&nr=13049&pos=12&anz=13
Soso. Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und hat kein Problem mehr damit Grundlagenseminare auch kurz vor der Wahl für erforderlich anzusehen. Erfreulich, erfreulich..... Gut für ignition. Mein bisheriger Wissensstand ging nämlich von den älteren Urteilen aus.
Allerdings läßt das Urteil IMHO immer noch einige Lücken offen. Mit etwas Phantasie gibt es immer noch Varianten wonach eine derartige Schulung nicht erforderlich sein dürfte....
Erstellt am 08.06.2010 um 15:49 Uhr von rainerw
Mal abgesehen von der Rechtslage die ich oben angeschnitten habe, wäre ich persönlich auch der selben Meinunung wie der AG.
Erstellt am 08.06.2010 um 15:52 Uhr von Tanzbär
Welcher Sinn soll denn dahinterstecken, außer machtspielereien.
DAS ist in meinen Augen keine vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Zukunft. Recht hin oder her ...
Erstellt am 08.06.2010 um 16:08 Uhr von ignition
so traurig es ist, aber über das VERTRAUEN und die ZUSAMMENARBEIT in dieser firma red ich lieber nicht :-(
danke trotzdem!