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Deutscher Arbeitgeber - Ausländischer Arbeitsvertrag

T
thomaslud
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser Firmenhauptsitz befindet sich in Deutschland, mit 1.300 MA, zusätzlich haben wir noch diverse Niederlassungen (jeweils ca. 10-15 MA) in Europa. Die dort tätigen MA haben keinen deutschen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das Weisungs-und Disziplinarrecht kommen aus Deutschland. Unterliegen diese MA dem deutschen Arbeitsrecht bzw. haben wir nach BetrVG die Möglichkeit diese mit zu beraten? Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

P
paula

07.06.2010 um 18:17 Uhr

vielleicht.... Für das BetrVG ließ mal Fitting § 1 Rn 12 bis 30....

Individualrecht richtet sich nach Art 30 EGBGB

R
ridgeback

07.06.2010 um 19:09 Uhr

...dazu müßte man den AV kennen. Denn AG und AN können verschiedene Rechtsordnungen miteinander kombinieren. Dies erlaubt Art. 27 I 3 EGBGB.

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