unser Firmenhauptsitz befindet sich in Deutschland, mit 1.300 MA, zusätzlich haben wir noch diverse Niederlassungen (jeweils ca. 10-15 MA) in Europa. Die dort tätigen MA haben keinen deutschen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das Weisungs-und Disziplinarrecht kommen aus Deutschland. Unterliegen diese MA dem deutschen Arbeitsrecht bzw. haben wir nach BetrVG die Möglichkeit diese mit zu beraten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Arbeitsrecht Teil 1
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