Erstellt am 07.06.2010 um 15:50 Uhr von Petrus
> Wenn wir unsere GL bitten beim nächsten Treffen die Zahlen mal offenzulegen und
> sie würden sich weigern, welche Möglichkeiten haben wir denn dann
Ihr lehnt den Plan der Prämienkürzung ab...
Erstellt am 07.06.2010 um 15:55 Uhr von grandcru
@ Petrus
ja, das ist schon klar :-).
Ich meinte, was haben wir noch für Möglichkeiten dass die GL die Zahlen offen legt?
Erstellt am 07.06.2010 um 16:01 Uhr von Lotte
grandcru,
warum willst Du denn noch mehr Möglichkeiten? Die GL will mit Euch verhandeln und Ihr verlangt erstmal Einblick in die Unterlagen um überhaupt in der Lage zu sein, Verhandlungen führen zu können. Außerdem würde ich einen Sachverständigen auf die Zahlen schauen und abklären lassen ob Ihr eigentlich der richtige Verhandlungspartner seid. Die Kostenübernahme beantragt Ihr beim AG gleichzeitig mit der Aufforderung, Euch die Zahlen offen zu legen.
Erstellt am 07.06.2010 um 19:17 Uhr von grandcru
@ Lotte,
ich hatte aus der Antwort auf eine ähnliche Frage hier im Forum geschlossen, dass es wohl noch andere Möglichkeiten gibt, ihn dazu zu bringen die Zahlen offenzulegen.
Aber wenn dies nicht der Fall ist, wird es wohl auf eine Konfrontation hinaus laufen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Erstellt am 07.06.2010 um 19:36 Uhr von rainerw
@grandcru
Ohne Euch zu nahe zu treten, glaubst Du denn wirklich das wenn der AG euch verschlüsselte Zahlen vorlegt, das ihr da sofort den durchblickt habt. Da hat mach Weiser schon Schwierigkeiten. Daher ist Lotte´s Hinweis auf einen externen Sachverstädigen schon ganz richtig. Und mit verlaub gesagt, machen AG es sich immer schön einfach wenn sie sagen es sind doch nur ca 1% für jeden MA. Glaubst Du tatsächlich das dieses Geld helfen würde wenn es einem AG wirklich mal an den Kragen gehen sollte?
Wir hatten dies vor 7 Jahren als die GL sich auf einer Betriebsversammlung hinstellte und forderte das jeder MA im Folgejahr auf seiune Einmalzahlung verzichten sollte, ansonsten könnte man für nix garantieren. Daraufhin haben wir uns einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht genommen. Dieser forderte alle Wirtschaftlichen Daten ein. Unser Unternehmen schickte die Unterlagen des betreffenden Werkes. Unser Anwalt wollte aber alle Unterlagen von allen Werken. Und siehe da........., wir haben nie wieder was davon gehört das wir auf eine Einmal zahlung oder ähnlichem verzichten sollten.
Erstellt am 08.06.2010 um 08:25 Uhr von rkoch
@grandcru
Warum habt ihr eigentlich keinen WA? Weniger als 101 AN?
Falls Ja: In diesem Fall kann der BR via §80 BetrVG sein Informationsrecht auf wirtschaftliche Informationen einfordern. Der BR hat dann auch das Recht WA-Seminare zu besuchen...
Dazu DKK zu §106 BetrVG zu Betrieben mit weniger als 101 AN:
Das BAG hat jedoch ausdrücklich betont, dass sich aus § 80 Abs. 2 sowie aus anderen Vorschriften Informationsrechte des BR auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten ergeben könnten; anders als bei § 106 sei jedoch ein Bezug zu einer konkreten Aufgabe erforderlich (BAG 5. 2. 91, a. a. O.). Außerdem kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung ein »Wirtschaftsausschuss« errichtet werden, dessen Rechte den §§ 106 ff. nachgebildet sein können (vgl. GK-Oetker, Rn. 33 m. w.N).
Wenn Euer AG aber ohnehin nicht gewillt ist Euch Informationen dieser Art zu geben läuft selbst das auf Konfrontation hinaus.