W.A.F. LogoSeminare

Nachrücker

M
Motzarella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein Nachrücker bei einer BR-Sitzung teilnehmen, nur weil ein BR-Mitglied an diesem Tag verhindert ist? Ist ein Nachrücker gleich Ersatzmitglied

93202

Community-Antworten (2)

N
neskia

07.06.2010 um 14:14 Uhr

Er kann nicht, er muss, falls er nicht selbst verhindert ist! Den Begriff Nachrücker gibt es nach BetrVG nicht. Gemeint sind die Ersatzmitglieder, die nach gewählter Reihenfolge ein verhindertes BR-Mitglied vertreten oder nach Aussscheiden eines BR-Migliedes "nachrücken"

P
paula

07.06.2010 um 14:45 Uhr

es ist immer die Frage ob er verhindert ist im Sinne des Gesetzes. Keine Verhinderung ist z.B. wenn das BRM arbeitstechnisch viel zu tun hat und deshalb an der BR-Sitzung nicht teilnehmen möchte. Wenn er Urlaub hat sieht es anders aus.

Würde empfehlen mal einen Blick in die Kommentierung zu § 25 BetrVG zu werfen

Ihre Antwort