In unserer Firma gibt es weder einen eigenen Betriebsarzt noch einen Durchgangsarzt.

Die Funktion des Durchgangsarztes wird durch ein nahegelegenes Krankenhaus übernommen.

Nun wollen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren, dass die Funktion des Betriebsarztes ebenfalls von dem Durchgangsarzt (= Krankenhaus) übernommen wird.

Ist das sinnvoll bzw. zulässig ?