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Betriebsarzt = Durchgangsarzt ?

W
WillyM
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma gibt es weder einen eigenen Betriebsarzt noch einen Durchgangsarzt.

Die Funktion des Durchgangsarztes wird durch ein nahegelegenes Krankenhaus übernommen.

Nun wollen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren, dass die Funktion des Betriebsarztes ebenfalls von dem Durchgangsarzt (= Krankenhaus) übernommen wird.

Ist das sinnvoll bzw. zulässig ?

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Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

07.06.2010 um 13:11 Uhr

Auf gar keinen Fall. Der Betriebsarzt sollte sich schon in den betrieblichen Abläufen und Gegebenheiten auskennen, das ist von der Notaufnahme im Krankenhaus nicht zu erwarten. Es geht nicht darum, erste Hilfe zu leisten, sondern im Vorfeld Unfälle zu verhindern.

N
neskia

07.06.2010 um 14:26 Uhr

Hier fehlt es an der Qualifikation.

Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderung. In Einzelfällen entscheidet die zuständige Ärztekammer über die Anerkennung der arbeitsmedizinischen Fachkunde.

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