Schulung Schwerbehindertenvertreter
Wenn ich in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter zu einer Schulung will, die nach §96 SGB IX ausgeschrieben ist, brauch ich dazu einen Beschluss des Betriebsrats? Oder kann ich das für mich selbst entscheiden und bei der Geschäftsleitung bekannt geben?
Community-Antworten (6)
07.06.2010 um 10:18 Uhr
Hallo Wormser
Daß Du auf eine Schulung gehst ist super ... aber dazu brauchst Du einen Beschluß des BR-Gremuims selbst kannst Du daß nicht bestimmen.Aber wird ja wohl keine Probleme seitens des BR geben ?
07.06.2010 um 10:26 Uhr
Danke Löwin,
nein kein Problem. Wollte nur nichts falsch machen.
07.06.2010 um 10:38 Uhr
Nein, die Schwerbehindertenvertretung braucht für Schulungen und auch andere Ausgaben keine Zustimmung und keinen Beschluss des Betriebsrats. Die Schwerbehindertenvertretung meldet sich oder auch ihre Vertretung einfach an und informiert die Geschäftsführung über ihren Beschluss.
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Institution und der Betriebsrat hat für diese nichts zu bestimmen.
Gruß Joachim
07.06.2010 um 10:53 Uhr
OK! Und nun?? Wenn also die Aussage von Joachim die richtige ist, wer beschliesst? Ich alleine, weil ich ja kein Gremium bin, sondern eine Einzelperson? Wann bin ich Beschlussfähig? Immer, da ich ja immer vollzählig bin? Jetzt wirds aber interessant...
07.06.2010 um 11:16 Uhr
Du als Schwerbehindertenvertreter beschließt alleine. Den Beschluß teilst du der Geschäftsleitung mit. Ich mache es so, daß ich das einfach per Mail an die GL schicke, oder ich lasse das die BR-Sekretärin machen. Die Br Sekretärin arbeitet ja auch für mich, da ich alle Mittel, die die GL dem BR zur Verfügung stellt ja auch nutzen kann.
Gruss Joachim
07.06.2010 um 12:49 Uhr
Hallo Wormser
OK sorry ... nehme alles zurück SBV ist ein eigenes Gremium und kann daher ihre Schulungen selbst beschließen.Bei uns ist es halt bisher immer über den BR gelaufen daher auch meine unrichtige Antwort :(
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