Erstellt am 01.07.2021 um 10:58 Uhr von takkus
Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
Erstellt am 01.07.2021 um 11:37 Uhr von relfe
war der Kollege den tatsächlich ausgeschieden aus dem Betrieb?
das erkenne ich aus der Beschreibung nicht wirklich. Der MA hatte gekündigt, womit er ja noch nicht sein Mandat verloren hat.
er wollte in einem anderen Betrieb eine neue Stelle antreten, wird geschrieben.
Hat er das getan?
Nun nach 1,5 Monaten soll dieser Kollege wieder bei uns eingestellt werden?
das wäre auch der Fall, wenn innerhalb der Kündigungsfrist wieder ein neuer AV abgeschlossen wird und der MA praktisch nie den Betrieb verlassen hatte.
wenn der MA den Betrieb nie verlassen hatte, dann hat er auch sein BRM-Mandat nie verloren und ist weiter BRM.
wenn er den Betrieb verlassen hatte, dann war mit Verlassen des Betriebes das BRM-Mandat erloschen und bleibt auch erloschen.
Erstellt am 01.07.2021 um 11:38 Uhr von celestro
und auch ein freiwilliges Angebot, das BR-Mandat wieder auszuüben scheidet aus.
Erstellt am 01.07.2021 um 13:03 Uhr von SabiKa89
Das BR Mitglied hat nur mit dem Ausspruch der Kündigung sein BR Mandat nicht verloren.
Erst nach seinem letzten Arbeitstag erlosch auch seine BR Mitgliedschaft.
Wenn er/sie nur nach Zeitraum X wieder in das gleiche Unternehmen eintritt, ist die Person erst einmal als neuer Mitarbeiter zu sehen.
Ansprüche auf Ämter und Mandate nach dem BetrVG aus Vorherigen Beschäftigungszeiten existieren nicht.
Daran ändert auch ein Arbeitsvertag (egal wie er formuliert ist) nichts.
Aber:
Natürlich kann die Person bei den BR Wahlen 2022 wieder kandidieren und sich dann in den neuen BR wählen lassen.